Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

Das neue ADR 2019: Gefahrgutvorschriften im Griff?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder soweit und das neue ADR 2019 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2017 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2019, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 uneingeschränkt weiter verwendet werden.Das ADR 2019 bringt wieder einige zahlreiche Änderungen mit sich, die sich unter anderem auf viele neue Sondervorschriften bezieht.

Wie entsteht ein Brand: fatale Ursachen für Brandentstehung

„Großbrand in Lagerhalle – Großbrand in Recycling-Betrieb – Großbrand in Werft“. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Google-Suche einen neuen aktuellen Fall zutage fördert. Häufig passiert das nachts, sodass meist keine Mitarbeiter in den Betrieben sind. Trotzdem werden der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle jährlich gemeldet, deren Ursache auf Brandentstehung und Explosionen zurückzuführen war. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher eine große Bedeutung zu.

Für die Brandentstehung sind drei Voraussetzungen nötig, die oft als „Verbrennungsdreieck“ bezeichnet werden: Es muss brennbares Material vorhanden sein, Sauerstoff und die nötige Zündenergie (Wärme, mechanische oder elektrische Funken etc.). Alle drei Faktoren müssen räumlich und zeitlich zusammentreffen.

Elektrizität im weitesten Sinn ist – noch vor menschlichem Fehlverhalten – die häufigste Ursache für Brände. Das reicht vom Kabelbrand über den technischen Defekt in einem Gerät bis hin zum Lichtschalter, dessen Schaltfunke eine durch Gefahrstoffaustritt brennbare Atmosphäre entzündet.

Jede Sekunde zählt: Erste Hilfe bei Augenverletzungen

Gesunde Augen sind ein äußerst wertvolles Gut. Gleichzeitig sind sie auch sehr verletzlich. Wenige Tropfen einer Lauge beispielsweise können die Hornhaut für immer trüben. Winzige Metallsplitter, die beim Sägen, Bohren oder Schleifen von Metall entstehen, können ins Auge eindringen, zu Entzündungen führen und im Extremfall den Verlust der Sehkraft bewirken.

Allein bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) wurden 2016 fast 3500 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, bei denen die Augen der Beschäftigten verletzt wurden. Im selben Zeitraum verzeichnete die BG BAU sogar 34000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen (meldepflichtig sind Unfälle, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert).

Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht & Herz des Arbeitsschutzes

Auch wenn der Begriff zunächst sperrig klingt, ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Sicherheitsrisiken im Arbeitsprozess und eventuelle Schwachstellen der betrieblichen Organisation aufzudecken.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich seiner besonderen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch eine Maschine entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können.