SETON Lieferanten-Markttag 2019: Produkte hautnah erleben

Am 4. April veranstaltete SETON wieder seinen traditionellen SETON Markttag. Getreu dem Motto „Erleben, lernen, gewinnen“ gab es auf der hausinternen Messe erneut einiges zu entdecken. Einige unserer Top-Lieferanten nutzten die erfolgreiche Veranstaltung am Standort Egelsbach um ihre Produkte zu präsentieren und näher zu erläutern.

Ziel ist unseren Kundendienst, aber auch alle anderen interessierten Mitarbeitern, mit Produktinformationen aus erster Hand zu versorgen, um unseren Kunden den bestmöglichen Beratungsservice bieten zu können.

Zwei teilnehmende Lieferanten schildern Ihren Rückblick auf diesen erfolgreichen Tag.

Elektromobilität: Ladesäulen und Batterien

Eine wesentliche Voraussetzung für das Ziel der Bundesregierung, bis 2022 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, ist eine ausreichende Zahl an Ladestationen. Obwohl deren Anzahl in den letzten Jahren stark gewachsen ist, sind es immer noch zu wenige. Im ersten Quartal 2019 standen rund 13.500 Ladepunkte zur Verfügung, das Ziel der großen Koalition liegt dagegen bei 100.000 Ladepunkten bis 2020.

Ladestation

Sie besteht i. d. R. in Form einer Zapfsäule, an der sich mehrere Ladepunkte für Elektromobile befinden können.

Elektromobilitätsgesetz

Die Regierung hat sich mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 06.06.2015 zum Ziel gesetzt, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu fördern, da diese besonders klima- und umweltfreundlich sind. Dies soll zum Beispiel durch öffentlich zugängliche Parkplätze mit Ladestationen oder verringerten Parkgebühren erreicht werden. Vorerst ist dieses Gesetz allerdings bis zum 31.12.2026 befristet.

E-Parkplätze für E-Autos clever gestalten

Elektromobilität ist für viele kein Fremdwort mehr. Auf den Straßen sind immer häufiger Elektrofahrzeuge, auch E-Autos oder E-Mobile genannt, anzutreffen. Dies hat viele Gründe. Neben dem stetig wachsenden Angebot an Elektrofahrzeugen diverser Automobilhersteller hat die Bundesregierung Deutschland beschlossen, mithilfe eines Umweltbonus den Absatz der E-Mobile zu fördern und so die Schadstoffbelastung der Luft zu reduzieren. Der Trend ist eindeutig: Die Verbreitung von Elektrofahrzeugen nimmt signifikant zu.
Da diese Fahrzeuge besondere Tankstellen, genauer gesagt Elektrotankstellen zum Aufladen benötigen, sieht man an immer mehr öffentlichen Standorten Ladestationen. Durch das große Interesse der Wirtschaft an diesem Thema, ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft öffentliche Einrichtungen wie Parkhäuser, Einkaufszentren, Bahnhöfe usw. ganz selbstverständlich Elektrotankstellen-Parkplätze anbieten werden.

Frist abgelaufen: Arbeitsplatzgrenzwert für Staubpartikel

Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs.

Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.

Das neue Verpackungsgesetz 2019 – Was ist zu beachten?

Mit der seit 1991 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) versuchte der deutsche Gesetzgeber erstmals, die schädlichen Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu beschränken. Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt nun das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bisherige Verpackungsverordnung. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht für “Erstinverkehrbringer” beziehungsweise Hersteller von Verpackungen, sich in einem öffentlich einsehbaren zentralen Register registrieren zu lassen. Diese ist die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister”. Dabei geht es konkret um die “beteiligungspflichtigen Verpackungen”. Das soll für Transparenz sorgen und zeigen, welcher Hersteller seinen gesetzlichen Pflichten für Sammlung und Recycling seiner Verpackungen nachkommt.

Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.