Sitzen macht krank – was monotones Sitzen mit unserem Körper macht

In der griechischen Antike hat der Philosoph Aristoteles den Menschen als das „politische Tier“ definiert. Heute würde man ihn eher als „sitzendes Tier“ beschreiben. Wir sitzen und sitzen und sitzen. Im Büro, im Auto, im Bus, in der Bahn. Und selbst in der Freizeit sind wir immer länger vor Bildschirmen aller Art. Die Deutschen sitzen laut der „Venen-Liga“ mittlerweile rund siebeneinhalb Stunden jeden Tag.

Dabei ist der gesamte Stütz- und Bewegungsapparat des Menschen nicht fürs Sitzen gemacht und seine Wirbelsäule erst recht nicht. Zwischen den Wirbeln liegen die Bandscheiben und dienen unter anderem als Stoßdämpfer. Sie bestehen aus Bindegewebe mit einem elastischen Faserring außen und einem weichen Kern. Die Bandscheiben brauchen wie alle Körperzellen Nährstoffe, die sie sich nur verschaffen können, wenn sie regelmäßig be- und entlastet werden. Werden sie entspannt, saugen sie sich voll wie ein Schwamm, wenn sie belastet werden, geben sie wieder Flüssigkeit ab. Dazu muss sich der Mensch aber bewegen. Tut er das nicht, werden die Bandscheiben auf Dauer spröde und rissig.

Schlaganfall – oberstes Gebot ist Schnelligkeit

Ein Kollege oder eine Kollegin spricht plötzlich unverständlich, klagt über kurzfristig eingetretene starke Kopfschmerzen oder kann nicht mehr richtig stehen und laufen: Menschen mit solchen Warnzeichen müssen unverzüglich ins Krankenhaus gebracht werden, denn oft steckt ein bevorstehender Schlaganfall dahinter.
Jedes Jahr erleiden rund 200.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Der verläuft nicht selten tödlich, denn rund 20 Prozent der Betroffenen sterben innerhalb von vier Wochen nach dem Ereignis, innerhalb eines Jahres stirbt jeder Dritte.

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Anforderungen & Ausbildung

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.

Der neue SETON Katalog – Für echte Sicherheitsexperten!

SETON präsentiert die Neuauflage des Hauptkataloges. In diesem Jahr liegt das Augenmerk auf brandneuen Produkt-Innovationen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Auf über 800 Seiten erwartet den Kunden eine große Auswahl an Produkten aus der Welt der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der diesjährige Katalog spricht wieder die Sicherheitsexperten im Betrieb an. Eine breite Auswahl an Produkten lässt keine Wünsche offen. Alles aus einer Hand! So werden Produkte der Themenbereiche Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung, Brandschutz, Sicherheitskennzeichnung, Warenlagersicherheit, Prüfplaketten, Parkplatzausstattung – um nur einige zu nennen – in den einzelnen Kapiteln präsentiert. Hilfreicher Informationstext und wichtige Eigenschaften werden erläutert, ebenso die Erfüllung relevanter Normen und Richtlinien.

Die Frauenparkplatz-Klage und die Folgen danach

Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“.

Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.