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Auch 2020 finden wieder viele Kampagnen zu den Aktionstagen des Arbeitsschutzes statt. Daher lohnt es sich nicht nur, die gesetzlichen Feiertage im Blick zu behalten, sondern auch die Gedenk- und Aktionstage rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. So begleiten etwa den Tag der Ersten Hilfe am 12. September 2020 oder den Tag der Sicherheit am Arbeitsplatz am 28. April 2020 traditionell Programme, Workshops oder Kampagnen, an denen es sich lohnt teilzunehmen.

Hitze am Arbeitsplatz: Welche Grenzen gibt es?

So schön die sommerlichen Temperaturen in der Freizeit sind, so sehr können sie während der Arbeit zur Tortur werden. Ab einer Raumtemperatur von über +26 °C beginnt, je nach Tätigkeit, die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern merklich nachzulassen. Deswegen ist eine Temperaturregulierung im Sommer genauso elementar, wie die Heizung im Winter. Obwohl es “Hitzefrei” im Büro oder einen konkreten Anspruch auf eine Klimaanlage nicht gibt, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zu treffen.

Elektromobilität: Ladesäulen und Batterien

Eine wesentliche Voraussetzung für das Ziel der Bundesregierung, bis 2022 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, ist eine ausreichende Zahl an Ladestationen. Obwohl deren Anzahl in den letzten Jahren stark gewachsen ist, sind es immer noch zu wenige. Im ersten Quartal 2019 standen rund 13.500 Ladepunkte zur Verfügung, das Ziel der großen Koalition liegt dagegen bei 100.000 Ladepunkten bis 2020.

Ladestation

Sie besteht i. d. R. in Form einer Zapfsäule, an der sich mehrere Ladepunkte für Elektromobile befinden können.

Elektromobilitätsgesetz

Die Regierung hat sich mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 06.06.2015 zum Ziel gesetzt, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu fördern, da diese besonders klima- und umweltfreundlich sind. Dies soll zum Beispiel durch öffentlich zugängliche Parkplätze mit Ladestationen oder verringerten Parkgebühren erreicht werden. Vorerst ist dieses Gesetz allerdings bis zum 31.12.2026 befristet.

Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht & Herz des Arbeitsschutzes

Auch wenn der Begriff zunächst sperrig klingt, ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Sicherheitsrisiken im Arbeitsprozess und eventuelle Schwachstellen der betrieblichen Organisation aufzudecken.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich seiner besonderen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch eine Maschine entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können.

Die Frage nach der Defibrillator-Pflicht: im Unternehmen, Schule, Büro

Pro Jahr sterben außerhalb von Krankenhäusern über 100.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel um das Leben der betroffenen Person zu retten. Durch Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) sind Defis auch für Laien einsetzbar.

Doch was ist rund um Defibrillatoren zu beachten?

Wann benutzt man einen Defibrillator?

Im Falle eines plötzlichen Herzstillstandes vergehen zwischen der Alarmierung des Notdienstes und dessen Eintreffen im Schnitt 12 Minuten. In dieser Zeit sind Erste Hilfe Maßnahmen durch Personen vor Ort durchzuführen. Der Schockgeber kann hier die übliche Reanimation unterstützen. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Aussagen werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes verhindern ein Schocken der betroffenen Person, wenn dies nicht notwendig ist. Über Pads kann der AED den Herzrhythmus aufzeichnen und analysieren und schaltet die Funktion, einen Schock zu geben, erst bei tatsächlichem Kammerflimmern frei.