von SETON Produkt Experte | 12. Dezember 2018 | Allgemein, Gefahrgut
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder soweit und das neue ADR 2019 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2017 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2019, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 uneingeschränkt weiter verwendet werden.Das ADR 2019 bringt wieder einige zahlreiche Änderungen mit sich, die sich unter anderem auf viele neue Sondervorschriften bezieht.
von SETON Produkt Experte | 15. Mai 2017 | Allgemein, Gefahrgut
Vom Akkuschrauber bis zum Smartphone – mobile elektronische Geräte sind ständig und überall im Einsatz. Die Hersteller präsentieren immer mehr kabellose Geräte und die Fahrzeugindustrie setzt auf das Elektroauto. Ohne sichere und leistungsstarke Batterien und Akkus wäre dies undenkbar. Jedoch geht von Lithium-Akkumulatoren/-Batterien bei unsachgemäßer Behandlung eine hohe Explosions- und Brandgefahr aus. Deshalb sind Lithium-Akkus- und Batterien bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der ADR als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft.
von SETON Fachnews Redaktion | 10. Januar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.
von SETON Produkt Experte | 20. September 2016 | Gefahrgut
Wer Gefahrgut transportieren will, kann das nicht ohne Weiteres tun, sondern muss bestimmte nationale und internationale Vorschriften für den sicheren Transport beachten. Grundlage der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter sind die UN-Modellvorschriften, die...
von SETON Produkt Experte | 7. Juli 2015 | Allgemein, Gefahrgut
Am 01. Juli 2015 endete die Übergangsphase für die Kennzeichnung von Gefahrgütern, die in begrenzten Mengen verpackt sind, den sogenannten „Limited Quantities“. Für den Transport von Gefahrstoffen und gefährlichen Gütern existiert ein umfangreiches Regelwerk. Zu den...
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