Welche Vorschriften gelten für Notausgänge: Kennzeichnung und Sicherungseinrichtungen

Für Notausgänge in Firmengebäuden gelten wegen ihrer Bedeutung für die Sicherheit von Arbeitnehmern eine ganze Reihe spezieller Regeln. Neben den baulichen Maßnahmen, die für eine sichere und zügige Evakuierung getroffen werden müssen, sind für die sicherheitsgemäße Nutzung von Notausgängen auch Regeln zur Kennzeichnung und zur Absicherung der Notausgänge unverzichtbar.

Bin ich hier richtig? Verhalten im Alarmfall: Die Sammelstelle

Eine Sammelstelle (auch: Sammelplatz bzw. Sammelpunkt) ist ein vorgegebener Treffpunkt für Evakuierungen. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo sich dieser Notfalltreffpunkt befindet und welche Rolle er in der betrieblichen Sicherheit spielt. Zukünftig ändert sich die Darstellung des Rettungszeichens „Sammelstelle“.

Ein Alarmfall wird beispielsweise durch Unfälle, Brände oder Explosionen ausgelöst. Hierbei ist schnelles Handeln gefragt. Die Brandschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften fordern, dass Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um alle Mitarbeiter im Alarmfall schnell in Sicherheit zu bringen.

Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

Erkennungsweiten für Rettungszeichen, Fluchtwegschilder und Sicherheitskennzeichen

Wenn es um die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben geht, so denken die meisten zuerst an die Symbolik, die Form und Farbe der Schilder und die Umstellung der alten Norm auf die neue Norm EN ISO 7010.

Um die größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist jedoch nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ausschlaggebend, sondern auch die Erkennbarkeit und somit die Größe des Schildes. Dabei sind auch die Erkennungsweiten der Sicherheitsschilder gesetzlich in der ASR A1.3 vorgeschrieben. Doch was heißt eigentlich „Erkennungsweite“?