Jahresbudget Check – 10 Arbeitsplatz-Ideen, die Sie noch schnell umsetzen können

Das Jahr ging mal wieder viel zu schnell vorbei. Nicht alle Vorsätze und Projekte konnten umgesetzt werden? Kein Grund für schlechtes Gewissen. Es gibt viele Dinge, die Sie schnell und einfach umsetzen können – mit großer Sofortwirkung. Einige Ideen haben wir Ihnen zusammengestellt. Also schnell loslegen und top vorbereitet ins neue Jahr starten.

Individuelle Winterschilder für Ihr Betriebsgelände – einfach gestalten

Für die kalte Jahreszeit gibt es eine ganze Reihe allgemeiner Warn- und Hinweisschilder, wie Einschränkungen des Winterdienstes, Hinweise zur Rutschgefahr oder Warnung vor Eiszapfen oder Dachlawinen. In SETON Winterschilder-Sortiment finden Sie dazu die passende Auswahl. Doch so unterschiedlich wie der Winter selbst, sind auch die Schilder-Wünsche unserer Kunden. Gerne stellen wir Ihnen die häufigsten individuellen Winterschilder anhand von Beispielen vor.

Dachlawinen – Die unterschätzte Gefahr!

Von oben kommt manchmal nichts Gutes. Der Januar 2019 war einer der schneereichsten Monate der letzten Jahre im Alpenraum. Dörfer waren tagelang durch Lawinenabgänge von der Außenwelt abgeschnitten, Bahnlinien waren blockiert und Streusalz konnte oft nicht bis zu den Anlieferungsorten transportiert werden. Im südlichen Oberbayern wurde in fünf Landkreisen der Katastrophenfall ausgerufen.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr besonders bei solchen Wetterverhältnissen sind Dachlawinen, die Menschen verletzen und Autos beschädigen können. Wer für die Schäden haftet, die von einer Dachlawine verursacht werden, beschäftigt häufig die Gerichte. Zunächst unterliegt jeder Eigentümer einer Immobilie der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss bei Gefahrenquellen, die von seinem Haus ausgehen, Vorkehrungen treffen, so dass kein anderer geschädigt werden kann. Dies klingt zunächst so, als müsste der Eigentümer in jedem Fall haften. Viele Urteile jedoch schränken den Umfang der Pflicht stark ein.

Glatteis auf dem Betriebsgelände – Worauf achten?

Alle Jahre wieder setzt im Spätherbst der erste Frost ein und verwandelt Straßen und Gehwege in spiegelglatte Gefahrenstellen, mit teilweise fatalen Folgen für den Straßenverkehr. Während Kommunen gesetzlich für die Räumung von Fahrwege zuständig sind, stellte sich die Frage nach der Verantwortung für die Räum- und Streupflicht für Unternehmen, die durch ihre Betriebsgelände und Firmenparkplätze ebenfalls von der Winterglätte betroffen sind.