Am 01. Juli 2015 endete die Übergangsphase für die Kennzeichnung von Gefahrgütern, die in begrenzten Mengen verpackt sind, den sogenannten „Limited Quantities“.
Für den Transport von Gefahrstoffen und gefährlichen Gütern existiert ein umfangreiches Regelwerk. Zu den wichtigsten Vorschriften gehört die ADR, die Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung gefährlicher Güter beim Transport auf der Straße regelt. Ein zentraler Bereich der ADR betrifft die Gefahrgutkennzeichnung beim Transport.
Bereits in der ADR von 2011 wurden neue Gefahrgutsymbole eingeführt, mit denen Transporte von „Limited Quantities” gekennzeichnet werden sollen. Die Einführung dieser neuen Kennzeichnung resultiert aus Änderungen der ADR zu den „Limited Quantities“, die in der ADR 2011 vorgenommen wurden. Vorher wurden Gefahrgüter, die in begrenzten Mengen, bspw. Einzelflaschen, verpackt sind, überwiegend durch nationales Recht geregelt. Die seit 2011 aktuellen Regeln sehen für die „Limited Quantities“ durch Befreiungen von einzelnen Vorschriften vereinfachte Regeln gegenüber anderen Transportformen vor. Die neuen Symbole ersetzen die alte Kennzeichnung, die aus einer Kombination von LQ- und UN-Schildern bestand. In der Übergangsphase durfte sowohl alte als auch neue Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 01. Juli 2015 sind nun bei allen Transporten auf Straßen in der EU die neuen Schilder verpflichtend. Bei SETON finden Sie passende Gefahrgutkennzeichnung nach aktuellen Vorschriften.
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