Notleuchten gibt es für die verschiedensten Zwecke und dienen allgemein der Sicherheit und Orientierung des Menschen bei Notfällen.
Da es bei einem Notfall oftmals auch um Leben und Tod geht, ist es besonders wichtig, dass Installationen wie Notbeleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Leuchten an sich, sondern auch um die vielen anderen Komponenten, die bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass es „Licht“ wird.
Von Anfang an auf Nummer sicher!
Ist eine Auswahl für Sicherheitsleuchten gemäß den Gesetzesvorschriften getroffen, sollten Sie die Installation einem Experten überlassen, der eine einwandfreie Funktion sicherstellen kann.
Aber nicht nur eine ordnungsgemäße Installation ist gesetzlich vorgeschrieben, natürlich muss auch dafür gesorgt werden, dass die Notleuchten im Ernstfall auch wirklich funktionieren. Deshalb sind sowohl Einrichtung und Ausstattung als auch besonders wiederholte Kontrollen und eine genaue Dokumentation Pflicht und gesetzlich geregelt.
Vor der Inbetriebnahme: Die Erstprüfung
Die gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung stellt sicher, dass sich in der Einrichtung keine Fehler eingeschlichen haben und die Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme gegeben sind. Sowohl die Anlage als ganzes als auch die Bau- und Bestandteile im Einzelnen werden durch einen Prüfsachverständigen auf ihren tadellosen Betrieb kontrolliert.
Wartung: Welche Normen sind ausschlaggebend?
Um die Funktionsfähigkeit jederzeit sicherzustellen und die strengen Auflagen und Richtlinien für Notbeleuchtung zu erfüllen, ist die regelmäßige Wartung und Prüfung der Notbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben. Besonders maßgeblich sind hierbei
folgende Normen:
Es gibt jedoch weitere Normen, in denen die Wartung von Notbeleuchtungsanlagen mit aufgegriffen ist. Hier ein Auszug aus den jeweiligen Verordnungen:
Wie oft muss eine Notbeleuchtung geprüft werden?
Sowie der Ablauf der Wartung gesetzlich geregelt ist, werden auch die Zeiträume, in denen die jeweiligen Bauteile und Funktionen zu testen sind, festgelegt. Diese unterscheiden sich dabei sehr deutlich: Je nach Vorgabe sind die Überprüfungen täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder etwa im Abstand von drei Jahren vorzunehmen.
Wartungsturnus | Täglich | Wöchentlich | Monatlich | Jährlich | Alle 3 Jahre |
Erforderlich für | CPS / LPS | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB |
Allgemein | Wartung der Anzeige der Stromversorgungsanlage | Wartung der Ersatzstromquelle und aller angeschlossenen Leuchten |
Wartung der Überwachungseinrichtung, Generatoren und/oder Verbrennungsmaschinen | Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer und Wartung aller Ladeeinrichtungen | Wiederholungsprüfung gemäß MPrüfVO (Sachverständigen-prüfung) |
Was wird geprüft | Sichtprüfung der Anzeigen der Zentrale auf korrekte Funktion der Betriebsbereitschaft | Prüfung entsprechend täglicher Vorgaben und zusätzlich: – Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung – Funktionsprüfung der angeschlossenen Leuchten |
Prüfung entsprechend wöchentlicher Vorgaben und zusätzlich: – Prüfung Meldegeräte und Meldelampen – Prüfung der Überwachungseinrichtungen – Prüfung der Generatoren |
Prüfung entsprechend monatlicher Vorgaben und zusätzlich: – Prüfung Ladeeinrichtung – Prüfung Kapazität über die volle Betriebsdauer – Prüfung der Batterieanlage |
Wiederholung der „Erstprüfung“ wie bei Inbetriebnahme durchgeführt. Da dies eine Prüfung von längerer Dauer ist, darf diese nur zu Zeiten mit geringem Risiko durchgeführt werden. |
Art der Prüfung | manuelle Prüfung | manuelle oder automatische Prüfung | manuelle oder automatische Prüfung | manuelle Prüfung | |
Eintrag ins Prüfbuch erforderlich? | Ja | Ja | Ja | Ja |
CPS= Central Safety Power Supply System (Zentralbatterieanlage)
LPS = Low Safety Power Supply System (Gruppenversorgung)
EB = Einzelbatteriesystem
Das Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch: Genaue Dokumentation ist ein Muss!
Damit nachvollzogen werden kann, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen auch in den jeweiligen Intervallen durchgeführt wurden, ist eine Eintragung in ein Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch, dass alle gesammelten Prüfprotokolle enthält, notwendig. Diese Eintragungen können handschriftlich oder in elektronischer Form erfolgen und sollten folgende Angaben enthalten:
- Art der Sicherheitsbeleuchtung-Prüfung (Tages- Wochen- Monatsprüfung, etc – falls nicht schon in der Formatvorlage angegeben)
- Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Name des Prüfers
- Name oder Nummer der Anlage / Leuchte
- Fehler und Störungen
- Getroffene Maßnahmen und Änderungen an der Anlage
Das Prüfbuch sollte sich in umittelbarer Nähe der Anlage befinden, so dass eine Einsicht jederzeit möglich ist.
Entspricht Ihre Notbeleuchtung den neuesten Standards? Bei SETON finden Sie eine aktuelle Auswahl an Sicherheits- und Notleuchten. Wir beraten Sie gerne.
Guten Tag,
wer darf/kann die Notausgangsbeleuchtung prüfen!? Ein Elektriker?
LG
Wer die Prüfungen durchführen darf hängt von der jeweiligen Prüfgrundlage und dem Prüfungsumfang ab. Hierzu wird nach §2 (6) BetrSichV auf eine sogenannte „befähigte Person“ verwiesen. So kann ein Sachkundiger für Beleuchtungen innerbetrieblich (z.B. durch entsprechende Seminare) bestellt oder auf das Angebot von Elektro-Dienstleistern zurückgegriffen werden.
Folgende Frage haben wir zu dem Thema erhalten:
Eine von mir geleitete Gesellschaft verwaltete Wohnanlage gem.WEG in Schleswig-Holstein mit 100 Wohnungen in 5 Geschossen ,Gebäudehöhe geringer als 22m.
Wir verfügen über eine batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung neuester Bauart.
Muss diese nach irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen gewartet werden? Ggf.von wem?
Antwort:
Was die Wartung von Sicherheitsbeleuchtung angeht, ist die Gebäudehöhe erstmal zweitrangig. Hier kommt es auf die Art der Stromversorgung an.
Vorgaben zu Zeiträumen und Umfang der Wartungsarbeiten
Die Reihenfolge und den Ablauf der Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen legen deutsche und europäische Normen fest – zentral sind hierbei die DIN V VDE V 0108-100, DIN VDE 0100-718 sowie die DIN EN 50171, 50172 und 50272. In Verbindung mit der Muster-Prüfverordnung ergeben sich die folgenden Intervalle von Wartungsarbeiten:
Täglich
Wartung der Anzeige der zentralen Stromversorgungsanlage
Wöchentlich
Wartung der Ersatzstromquelle (bei batteriegestützten Systemen)
Wartung aller angeschlossenen Leuchten
Monatlich
Wartung der Überwachungseinrichtung (bei Zentralbatterieanlagen)
Wartung der Generatoren und/oder Verbrennungsmaschinen
Jährlich
Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer
Wartung der Ladeeinrichtungen
Darf man die Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen an das allgemeine Stromnetz anschließen, oder muss hierfür eine eigene Stromversorgung vorgesehen werden?
Danke für die Frage. Da die Notbeleuchtung gerade bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung greifen soll, sollte die Stromversorgung aus einer Sicherheitsstromquelle (wie ein Notstromgenerator oder eine Zentralbatterie) erfolgen. Handelt es sich um Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten muss diese allerdings mit einer Phase an die Allgemeinbeleuchtung angeschlossen sein. Bitte überlassen Sie die Montage von Notleuchten ausschließlich Fachpersonal, die Sie auch in Bezug auf die Anbringung und die Anschlussmöglichkeiten beraten.
Müssen Einzelbatterie-Leuchten von einem TÜV-Sachverständigen abgenommen werden.
Meiner Ansicht ist es ein Ortsfestes Betriebsmittel und unterliegt nur Prüfung des Errichters mit Übergabe des Meßprotokolls und der dazugehörigen Konformitätserklärungen an den Betreiber.
Danke für die Frage. Nein, die Notleuchten müssen nach Anbringung nicht von einem TÜV-Sachverständigen angenommen werden. Es gelten nur die speziellen Prüfvorschriften bei der Installation, Inbetriebnahme, und Wartungsvorschriften, die je nach Wartungsintervall von befähigten Personen durchgeführt werden.
Müssen die Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen vom allgemeinen Stromnetz dauernd betrieben werden, also ständig leuchten, oder soll sie nur bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes durch Pufferung mit einer zentralen Sicherheitsstromquelle leuchten? Z.B. Theater-Regie erfordert dunklen Zuschauersaal.
Danke für die Frage.
Für Theater bzw. „Versammlungsstätten, Theater und Kinos“ gibt es noch besondere Vorschriften, was Sicherheitsbeleuchtung angeht (zu finden auch in VDE 0108 TEIL – 100 NOTBELEUCHTUNG / MUSTERVORSCHRIFTEN / BAURECHT)
per Definition muss:
„In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein:
(z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten)
sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen
Dunkelheit benutzt werden
In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein. (d.h. Bei Leuchten in Bereitschaftsschaltung werden die Lampen erst zugeschaltet, wenn die Notbeleuchtung erforderlich ist bzw. die allgemeine Beleuchtung ausfällt, d. h. bei Netzausfall.) Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung, unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung, erkennbar sein. Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung, sowie bei Sportstadien mit Sicherheitsbeleuchtung, ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.
In Theater und Kinos muss die Beleuchtungsstärke 1 Lux betragen, auf Bühnen 3 Lux.
Ich bin haustechniker (Elektriker) in einer unterkunft für flüchtlinge.
Die akkus in den fluchtwegnot- leuchten müssen gewechselt werden. Darf ich das verrichten, bzw. welche zusatzqualifikation benötige ich dafür?
Für den Akkutausch bei Notleuchten muss eine elektrotechnische Ausbildung vorliegen, eine Zusatzausbildung ist allerdings nicht nötig.
hallo
wie oft müssen den die Akkus ausgetauscht werden bei der Notbeleuchtung?
Die konstruktive Lebenserwartung bei einem NIMH Akku beträgt ca. 3-4 Jahre, bei einem LiFePO4 (Lithium-Eisenphosphat) Akku ca. 6-8 Jahre.
Hallo, bin Elektroingenieur in einem Industriekonzern. Meine Frage, reicht eine Dokumentation der Arbeiten mit SAP anstelle eines Prüfbuchs?
Danke für die Frage. Eine elektronische Dokumentation ist üblich und verfügt in der Regel über Ansichts- und Druckoptionen.
Hallo ich habe einen kunde der ein zentralbateriesystem hat. bei diesem System ist nun die jährliche wartumg fällig. was genau muss ich da prüfen und wie. Und muss man dafür noch ein sachkundigen Prüfung haben/machen oder reicht es wenn man eine befähigte Person ist ( wie kann man eine befähigte Person werden reicht da eine Ausbildung als Elektroniker?
Danke für die Frage. Einen groben Überblick bietet dazu obige Tabelle. Bezüglich der „befähigten Person“ finden Sie in §2 (6) BetrSichV weitere Informationen.
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift alle wie viel Jahre die Akkus einer Sicherheitsbeleuchtung getauscht werden müssen?
Danke für die Frage. Die konstruktive Lebenserwartung bei einem NIMH Akku beträgt ca. 3-4 Jahre, bei einem LiFePO4 (Lithium-Eisenphosphat) Akku ca. 6-8 Jahre.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur wöchntlich vorgeschriebenen Überprüfung der Sicherheitsbelcuhtung in einer Tiefgarage.
Nach meinem Kenntnisstand kann dieses Intervall auf max. 4 Wochen ausgedehnt werden, bin mir aber nicht mehr sicher in welcher Norm das geregelt ist.
Können Sie mir dazu etwas sagen?
mit freundlichem Gruß
H.J.Kleinmann
Vielen Dank für Ihre Frage. Wie im Beitrag dargestellt, gibt es zahlreiche Prüfvorschriften (DIN VDE V 0108-100, DIN VDE 0100-718, DIN EN 50171, DIN EN 50172, DIN EN 50272) sowie verschiedene Anlagentypen. Leider können wir Ihre Frage in diesem Rahmen nicht konkret beantworten.
Hallo,
ich muss eine defekte Fluchtwegnotleuchte gegen eine neue ersetzen (komplettes Gehäuse)
darf ich als Elektriker diese Arbeit verrichten?
Nach §2 (6) BetrSichV gelten Sie mit einer Ausbildung in der Elektrotechnik als befähigt für Instandsetzung und Prüfung.
Hallo
Unsere Hausverwaltung verzichtet seid Jahren auf die instandsetzung der defekten Fluchtwegs und Notausgangsbeleuchtung ,in einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen.
Mehrere Schreiben von mir werden ignoriert.
Eigentümer sind für Mieter verantwortlich. Wie weit das gehen kann, zeigt die kürzliche Räumung eines Hochhauses aufgrund von Brandschutzmängeln.
Guten Tag
bei uns in der Einrichtung sind Fluchtwegeleuchten installiert . Bei Ausfall habe ich bisher das Leuchtmittel getauscht und es war wieder alles i.O. Neuerdings bleibt es trotzdem dunkel. Wo muss ich das Problem suchen und wie kann ich es lösen?
Leider können wir hierzu keinen Support anbieten. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Notleuchten umgehend an eine Elektrofachkraft.
Hallo,
Müssen EXIT Leuchten in einer Arbeitsstätte immer in DS angeschlossen sein, oder dürfen sie auch in BS angeschlossen werden.
Das kommt auf die Lichtverhältnisse an. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass Personen im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher verlassen können.
Ist das Exit (oder Notausgangsschild) unter normalen Umständen erkennbar, so kann Bereitschaftsschaltung gewählt werden. Ist dies nicht der Fall (da der Notausgang sich z. B. in einem Gebäudeteil befindet, der nicht gut durchleuchtet ist), dann empfiehlt sich der Betrieb in Dauerschaltung. In den meisten Fällen wird für die Notausgangsbeleuchtung die Dauerschaltung gewählt, um jederzeit und unter allen Umständen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
Hallo, ich bin Mieter in einem Mietshaus mit 64 Wohneinheiten über vier Etagen. Von einem Zentralflur mit Aufzug gehen mehrere Verbindungsflure zu den Wohneinheiten ab. An jedem Flur befindet sich eine sogenannte Brandschutztür. Sowohl über den Türen als auch an den Treppenabgängen ist oberhalb die Notbeleuchtung installiert. Im Laufe der letzten Zeit wurde die alte Beleuchtung, die immer in Dauerschaltung war, durch neue Technik ersetzt. Was mich irritiert ist die Tatsache das teilweise eine Dauerschaltung oder eine Bereitschaftsschaltung der Leuchten vorgenommen wurde. Ein Teil der Flure ist also dunkel und in einem anderen Teil ist der Fluchtweg deutlich erkennbar. Gibt es dazu technische Richtlinien für Wohngebäude und auch Prüfvorschriften zur Funktionssicherheit? Sowohl Hausverwaltung als auch der Elektroinstallateur konnten oder wollten mir dazu keine Angaben machen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Für folgende Gebäudearten sind es das Baurecht und die Landesbauverordnung, die eine Notbeleuchtung regeln: Versammlungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Großgaragen, Hochhäuser und Schulen. Bei Arbeitsstätten wird eine Notbeleuchtung über das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Da es sich um einen sehr konkreten Fall handelt, wenden Sie sich am Besten an die örtliche Baubehörde.
Hallo,
im Rahmen eines Audits wurde festgestellt, dass die jährliche Kapazitätsprüfung der Batterien bereits nach 40min (anstelle der üblichen 60min) abebrochen wurden.
Aussage der Firma: „Gemäss Norm darf nach 2/3 der Prüfzeit abgebrochen werden, damit die Batterieanlage bei einem Stromausfall kurz nach der Wartung noch genügend Kapazität für 60min hätte…“.
Ich kann diese Abweichung vom 60min-Test nirgends finden – sind diese Aussage / das Vorgehen so rechtskonform?
Vielen Dank für das Feedback!
Die Jährliche Prüfung sollte nach EN 62034:2013-02 eigentlich auf jeden Fall außerhalb der Betriebszeit durchgeführt werden, damit gewährleistet werden kann, dass der Umfang der Prüfung – und das wäre (u.a.) folgendes:
auch so durchgeführt werden kann.
Muss eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie in einem Sonderbau (Werkstatt für Behinderte Menschen) zusätzlich von den Wartungen/Prüfungen durch einen Sachverständigen z.B. TÜV geprüft werden? Wenn ja, in welchem Intervall?
Die Intervalle entnehmen Sie bitte unserer Übersicht.
Für die verschiedenen Prüfungen gelten unterschiedliche zur Prüfung geeignete Personen:
Wer darf Prüfungen, Wartungen, Instandsetzungen durchführen?
Elektrotechnisch unterwiesene Person (euP) gem. DIN VDE 0105-100 von 10/15 und DIN VDE 1000-10 von 01/09
„Eine euP ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.“
Befähigte Person gem. BetrSichV von 02/15, Stand 03/17, und TRBS 1203 von 03/10, Stand 02/12
Eine befähigte Person ist „…eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt“.
Für die Sicherheitsbeleuchtung gilt:
Elektrofachkraft gem. DIN VDE 0105-100 von 10/15 und DIN VDE 1000-10 von 01/09
„Eine Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ Jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet als Elektrofachkraft, für das sie ausgebildet wurde.
Anm.: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Prüfsachverständige gem. MPrüfVO von 03/11 und DIN V VDE V 0108-100 von 08/10
Zwingend vorgeschrieben für Erstprüfungen, Prüfungen nach technischen und wesentlichen Änderungen der Anlage sowie wiederkehrende Prüfungen (gem. MPrüfVO).
D.h. der letzte Absatz gilt für den TÜV-Sachverständigen, egal um welches Objekt es sich handelt.
Hallo, ich bin Haustechniker
unser Notstromgenerator (Notbeleuchtung/ Notausgangsschilder) wird alle 3 Jahre vom TÜV geprüft, Jährlich von einer Firma gewartet und monatlich von mir ein Probeleuf durchgeführt mit Doku.
Eine Batt.-Anlage wird Jährlich von einer Firma gewartet und muss Monatlich von mir geprüft werden mit Doku?
Ist das so korrekt?
Danke für die Frage. Egal ob es sich bei der Stromquelle der Notbeleuchtung um eine Zentralbatterie- oder Einzelbatterieanlage handelt muss eine monatliche Prüfung erfolgen. Selbst wöchentlich muss bei beiden System (Zentral- und Einzelbatterie) die Ersatzstromquelle und alle angeschlossenen Leuchten auf Funktion überprüft werden (manuell oder automatisch). Alle Prüfungen – egal ob jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich – müssen in einem Prüfbuch eingetragen werden.
Ich lese immer nur, dass Akkus alle 4 Jahre ausgetauscht werden müssen. Gibt es da eine verbindliche Vorschrift, oder ist das nur eine Empfehlung vom Hersteller???
Bei Einzelbatterieleuchten beträgt die Brauchbarkeitsdauer nach EN 60598-2-22 beträgt mindestens 4 Jahre. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Empfehlungen der Hersteller genau der Norm entsprechen. Gruppenbatterieanlagen oder LPS-Systeme werden mit wartungsfreien Batterien (Mindestlebensdauer 5 Jahre) in verschlossener Bauart ausgestattet.
ich habe kurz 2 Fragen:
1) Was die Fristen für die Sachverständigenprüfung angeht ist es meines Wissens ja so, dass dies nach Ländersache ist. Bei uns in NRW heisst es da, dass die Sicherheitsbeleuchtung alle 3 Jahre zu prüfen ist. Wie verhält sich das Ganze in Berlin? Hier habe ich noch keinerlei Angaben dazu gefunden (Bauordnung?)
2) Müssen wir tatsächlich eine monatliche Wartung unserer Netzersatzanlage durchführen? Wir lassen die NEA klassisch 1x jährlich warten, führen monatlich unseren Lastlauf durch und haben 1x jährlich den Schwarztest unter Echtbedingungen. Das Aggregat speist im Ernstfall in das SV-Netz ein, in das unsere Sicherheitsbeleuchtung intergriert ist.
Hallo, in den VDE-Normen habe ich keine 3-jährig Prüfung der Notbeleuchtung gefunden.
Auf was bezieht sich der Eintrag in obiger Tabelle?
Danke für die Fragen.
1) Wir können keine Auskünfte über die einzelnen Angaben in den Landesbauverordnungen geben. Es wird in den Regularien auch auf die Prüffristen hingewiesen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben ergeben (siehe auch ASR A3.4/7)
2) Die Prüfungs- und Wartungsintervalle ergeben sich aus den unterschiedlichen Normen. Wir können nicht beurteilen, ob Sie durch den monatlichen Lastlauf die einwandfreie Funktion sicherstellen können und dies auch bei einer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren können.
Danke für die Frage. Der Eintrag in der Tabelle bezieht sich auf:
VDE 0108 TEIL 100 – NOTBELEUCHTUNG (auch Messung der Beleuchtungsstärke) – Landesbauverordnungen – Muster-Prüfverordnung – Prüffristen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben ergeben (siehe auch ASR A3.4/7)
Hallo,
Ein Prüfsachverständiger schreibt als wesentliche Mängel in seinem Bericht
Zitat “ Die Batterien im Schaltschrank Sicherheitstreppenraum sind nach 5 Jahren auszutauschen.“
Der Hersteller der Anlage sagt, dass die Lebensdauer der von ihm verbauten Akkus bei regelmäßiger Wartung durch ein qualifiziertes Fachbetrieb bis zu 10 Jahren beträgt.
Die Anlage befindet sich im Raum Berlin
Guten Morgen,
Wir sind eine WEG mit 50 Pflegeplätzen in Niedersachsen.
Wer (Verpächter oder Pächter) trägt die Kosten der regelmäßigen Wartungen?
Wer (Verpächter oder Pächter) trägt die Kosten bei einem Akku-Wechsel?
Vielen Dank
Grundsätzlich ist der Pächter als Betreiber der Pflegeeinrichtung gegenüber den Bewohnern und deren Besuchern sowie als Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigen in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Notbeleuchtung bereitzustellen. Sofern die Notbeleuchtung Teil der Pachtvereinbarung ist, ist der Verpächter, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, für deren Instandhaltung zuständig. Für Wartungen jedoch in der Regel der Pächter.
Guten Morgen,
mir wurde kurzfristig die Verantwortung für ein dynamisches Fluchtleitsystem innerhalb einer öffentlichen U-Bahn-Haltestelle (Tunnelbereich) übertragen.
Es handelt sich hierbei um eine Zentralbatterieanlage, die diverse Fluchtweganzeigen ansteuert.
Auch nach längerer Recherche sind mir hierbei einige Fragen noch nicht beantwortet wurden:
1. Müssen alle Wartungsrythmen, wie sie in diesem Artikel beschrieben wurden, eingehalten werden? Sprich muss täglich das Tableu auf der Anlage auf Störungen untersucht werden? Und muss ein automatischer Test wöchentlich und monatlich eingerichtet werden?
2. Falls einzelne oder mehrere Anzeigen oder gar das gesamte System nicht funktionsfähig sind. Welche rechtlichen Auswirkungen hätte das auf den Betrieb der U-Bahn an der Haltestelle? Müsste diese Station dann gesperrt werden oder gibt es diesbezüglich andere Vorschriften?
3. Gibt es für öffentliche Räume besondere (rechtliche) Anforderungen an ein derartiges System?
Ich hoffe, Sie können mir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Danke für Ihre Fragen. Wir können Ihnen auf diese komplexen und rechtlichen Fragen jedoch leider keine Antworten geben.
Wenn man eine Leuchte mit Selbsttest hat. Braucht man dann auch ein Prüfbuch? Bzw muss so eine Leuchte einen manuellen Testschalter besitzen um die Leuchte Manuell testen zu können?
Prüfbuch ist IMMER notwendig, egal ob man eine Leuchte mit Selbsttest hat oder nicht. Auch ist gerade dieser manuelle Testschalter grundsätzlich das Merkmal, dass eine Leuchte mit Test von einer Leuchte ohne Test unterscheidet. Bei einer Leuchte ohne Selbsttest müsste man die Leuchte so manipulieren, dass man einen Stromausfall an der Leuchte demonstriert. Das ist nur mit relativ viel Aufwand möglich. Wenn die Leuchte eine Selbsttest-Taste hat, muss wie gesagt nur diese gedrückt werden. Das gilt alles speziell für Notleuchten mit Einzelbatterie.
Zentralbatterie-Leuchten arbeiten da noch etwas anders. Wie der Ausdruck schon sagt sind diese an ein zentrales System angeschlossen, und hier kann man zentral für alle Leuchten einen Test von einer Stelle aus durchführen. Wir haben in unserem Sortiment allerdings nur Einzelbatterie-Leuchten.
Guten Tag!
In der „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen
(Betriebs-Verordnung – BetrVO)“ ist ein Sachkundige Person für die wiederkehrende Prüfung an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wie folgt definiert;
§ 2
Absatz (6)
„Sachkundige Personen sind alle natürlichen Personen, die mindestens einen für das Prüfgebiet ein-schlägigen Fachhochschulabschluss besitzen, eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweisen und in der Lage sind, die jeweiligen Prüfungen in fachlicher und persönlicher Unabhängigkeit und Unbefangenheit durchzuführen.“
Aufgrund Betrieblicher Umstände stellen sich für mich folgende Fragen:
Darf diese Prüfung von einer Elekrotechnischen Fachkraft durchgeführt werden;
die zum einen; zum Betrieb gehört der überprüft werden soll?
Zum anderen als höchsten Bildungsabschluss die mittlere Reife b.z.w die Berufsausbildung zum Elektroniker vorweisen kann?
Wenn nicht, darf diese Prüfung auch auf zwei (oder mehrere Personen) aufgeteilt werden, die dann jeweils eine Anforderung an die „Sachkundige Person“ erfüllen?
Ist es erlaubt sich als Betrieb selbst zu prüfen?
Bitte bei einer Antwort auch die Quellen nennen.
Vielen Dank!
Moin,
Wie läuft eine „Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung“ ab, wird die Leuchte eingeschaltet und eine Person guckt dann ob Sie leuchtet? Wie läuft das ganze bei einer automatischen Prüfung ab, wird die Leuchte eingeschaltet und ein Lichtsensor in der Leuchte prüft die Lichtstärke oder ein Sensor prüft, ob die zu erwartende Leistung von der Lampe bezogen wird?
Mit freundlichen Grüßen
oder alternativ, werden bei einer „automatischen“ Prüfung von Zentralsystemen alle Leuchten zentral angeschaltet und dann von einer Person sichtgeprüft?
Danke, für die Fragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in der Praxis eine Vielzahl verschiedener Systeme nach unterschiedlichem Stand der Technik eingesetzt werden. Somit können wir dies nur allgemein beschreiben:
Es macht einen Unterschied ob es sich um eine Einzelbatterie oder ein Zentralsystem handelt.
Bei Einzelbatterie-Notleuchten gibt es Modelle, die einen Autotest- oder Selbsttestfunktion haben. Da ist es dann wirklich so, dass jemand zur Leuchte geht, diese Selbsttest/Autotest-Funktionsknopf drückt und dann schaut, ob sie leuchtet. Was dann passiert ist, dass dieser Knopf einen Stromausfalll simuliert, die normale Stromversorgung (denn bei Einzelbatterie-Notleuchten ist es ja so, dass diese an den Normalstrom und nicht an den Notstrom angeschlossen ist) unterbricht und dann die Batterie die Zufuhr übernimmt…. und dann im besten Fall die Lampe leuchtet. Ohne Selbsttestfunktion muss somit auch ein Stromausfall entweder simuliert werden (da muss man aber das Gerät halb auseinandernehmen) oder – und das sollte natürlich nur außerhalb der Betriebszeit erfolgen) die normale Stromzufuhr für einen Zeitraum unterbrochen wird und so die Leuchten – und ja, das ist ein Sichttest – auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Was anderes ist es bei Zentralsystemen. Da muss die Notstromquelle zugeschaltet werden. Dann gibt es je nachdem wie „modern“ die Leuchte ist auch eine automatische Fehlermeldung, wenn was nicht stimmt oder es muss halt auch sichtgeprüft werden.
Hallo,
warum müssen Sicherheitsleuchten auch tagsüber leuchten? (Eigentumswohnungen 24 Einheiten Steiermark) Wird dadurch die Akkuleistung verringert? Wer ist in der Steiermark zuständig?
Eigentlich müssen die Sicherheitsleuchten nicht tagsüber leuchten, es sei denn die Lichtverhältnisse sind nicht so gut.
Ein anderer Grund für die Dauerschaltung könnte sein, dass die Sicherheitsleuchten über eine Zentralbatterie angeschlossen sind. Auch da könnte man eigentlich auch Bereitschaftsschaltung anstatt Dauerschaltung machen, allerdings ist da Obacht geboten, da bei zentralbatteriebetriebenen Notleuchten und Bereitschaftsschaltung Spannungsüberwachungsgeräte zur endstromkreisbezogenen Überwachung eingebaut werden müssen (DIN 0108-100), die sicherstellen, dass die Leuchten angehen, wenn die Spannung unter ein definiertes Niveau fällt. Da dies bei Alt- aber auch bei Neuinstallationen nicht genug beachtet wird, und man sich aber keinen Fehler bei der Notbeleuchtung leisten darf, machen viele bei Zentralbatterie eine Dauerschaltung.
Der Akku sollte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, da dieser nur dann „eintritt“, wenn die Stromversorgung unterbrochen ist.
Die Frage nach der Zuständigkeit ist uns leider nicht verständlich.
Hallo, mein Nachunternehmer ist der Meinung, das die Dokumentation der Wartung durch das Prüfbuch erfolgt. Ich hingegen bin der Meinung, das die Wartung einer Zentralbatterieanlage in einem Wartungsnachweis nachgewiesen und zusätzlich in das Prüfbuch vermerkt wird. Wie sehen Sie das?
Wie im Abschnitt „Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch“ beschrieben, werden alle Prüfprotokolle bzw. Prüfnachweise im Prüfbuch gesammelt. Dabei kommt es nicht konkret auf die Form bzw. Struktur an aber die Abschnitt genannten Angaben sind für die Dokumentation erforderlich.