Das Thema “Ersthelfer im Betrieb” beinhaltet wichtige Aspekte, die zu beachten sind. In diesem Beitrag erhalten Sie hilfreiche Antworten auf die folgenden Fragen und Themen:
Was sind Ersthelfer?
Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs.1 Sozialgesetzbuch VII, § 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1), § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz
Wer kann Ersthelfer im Betrieb werden?
Jeder Beschäftigte kann Ersthelfer werden, sofern keine gravierenden körperlichen und psychischen Gründe dagegen sprechen.
Ausbildung zum Ersthelfer
Wer Ersthelfer werden will, muss zuvor eine Schulung absolvieren. Sie umfasst eine Erste-Hilfe-Grundausbildung mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Der Lehrgang muss bei einer sogenannten „ermächtigten Stelle“ abgelegt werden. Dazu zählen Organisationen wie zum Beispiel der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Malteser Hilfsdienst. Die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese kann auch bei der Vermittlung eines Lehrgangs behilflich sein. Nach erfolgreicher Ausbildung sollten die Ersthelfer im Betrieb bekannt gemacht werden, damit diese im Notfall schnell zur Hilfe geholt werden können. Die SETON Ersthelfer-Kennzeichnung, mit oder ohne Fotohülle, ist dafür ein nützliches Instrument.
Erste-Hilfe-Fortbildung
Ausgebildete Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre an einer Erste-Hilfe-Fortbildung teilnehmen. Die eintägige Auffrischung umfasst ebenfalls neun Lehreinheiten von jeweils 45 Minuten. Wird die Zwei-Jahres-Frist überschritten, wird erneut eine Grundausbildung zum Ersthelfer nötig. Die Kosten für die Fortbildung übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ausnahmen
Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 können Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens Ersthelfer werden, ohne die Grundausbildung absolviert zu haben. Eine Übersicht über die in Frage kommenden Berufe findet sich in der DGUV Regel 100-001 auf Seite 93. Diese Personengruppen müssen sich auch nicht fortbilden, sofern sie regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anderweitig weiterbilden.
Grundsätzliches zur Ersten Hilfe im Betrieb
Im Notfall ist jeder Beschäftigte zur Ersten Hilfe verpflichtet – nicht nur die betrieblichen Ersthelfer. Wer Erste Hilfe nicht leistet, obwohl sie notwendig und zumutbar war, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft werden. Jeder Mitarbeiter muss deshalb mindestens einmal im Jahr über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Notfällen unterwiesen werden. SETON hat ein breites Sortiment an Notfall- und Notruf-Hinweisschildern sowie an berufsgenossenschaftlichen Aushängen, die Arbeitgeber bei der Organisation der Ersten Hilfe in ihrem Betrieb unterstützen. Ebenfalls im Angebot sind die praktischen Erste-Hilfe-Stationen mit Koffer und Pflasterspender in einem.
Rechtsgrundlage: § 323c des Strafgesetzbuchs, § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
Was sind Betriebssanitäter?
Betriebssanitäter arbeiten überwiegend in großen Unternehmen oder Baustellen mit einem besonderen Gefährdungspotential. Dort sind sie für die Versorgung von erkrankten und verletzten Personen zuständig und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durch, wie auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel und Sauerstoffbehandlungsgerät. Zu den Aufgaben gehören zudem entsprechend den einschlägigen betrieblichen Erfahrungen dem Unternehmen Hinweise zur Organisation und Durchführung der betrieblichen Ersten Hilfe zu geben und auf Mängel hinzuweisen. Fragen zur Hygiene im Betrieb sowie zur Einwirkung physikalischer Noxen und von Gefahrstoffen sollten sie beantworten können.
Rechtsgrundlagen: § 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit den Anhängen 1, 2 und 3 des DGUV Grundsatzes 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“
Ab wann sind diese erforderlich?
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betriebsstätten mit
- mehr als 1500 anwesenden beschäftigten Versicherten,
- mehr als 250 anwesenden beschäftigten Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
- mehr als 100 anwesenden beschäftigten Versicherten auf Baustellen.
Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.
Der Unternehmer darf als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen, die von einer von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigten Stelle ausgebildet wurden und an einer Grundausbildung und an einem Aufbaulehrgang teilgenommen haben. Näheres hierzu ist in der der DGUV Grundsatz 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ geregelt.
Aus- und Weiterbildung zum Betriebssanitäter
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen. Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich. Der Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme.
Bei SETON finden Sie alle notwendigen Erste-Hilfe- und Hygiene-Produkte für eine optimale Erstversorgung bei Notfallsituationen in Ihrem Unternehmen
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