von SETON Produkt Experte | 20. Oktober 2020 | Allgemein
Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie ist der Verbrauch von Desinfektionsmitteln extrem gestiegen. Nahezu jeder hat seitdem Erfahrungen mit diesen Chemikalien gemacht, in Supermärkten stehen die Spender, in Behörden, Schulen, Tankstellen und Betrieben.
Dabei ist die Verwendung von Mitteln zur Händedesinfektion laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Allgemeinen gar nicht erforderlich. Gründliches und regelmäßiges Händewaschen bietet demnach einen ausreichenden Infektionsschutz. Wenn allerdings keine Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen, ist der der Einsatz von Desinfektionsmitteln sinnvoll.
von SETON Produkt Experte | 28. Mai 2020 | Allgemein
Schrittweise werden aktuell die Beschränkungen des Lockdowns zurückgenommen. Das gilt nicht nur für Kinos, Theater oder Restaurants, sondern auch für die Arbeitsplätze. Die Menschen kehren langsam aus dem Homeoffice in die Büros zurück. Das Infektionsrisiko steigt dadurch deutlich. Umso wichtiger ist es daher, dass sich alle an die Regeln für einen bestmöglichen Infektionsschutz halten, damit die befürchtete zweite Infektionswelle vermieden wird. Dies gilt natürlich auch für diejenigen, die trotz des Lockdowns an ihren Arbeitsplätzen weitergearbeitet haben. Die Bundesregierung hat dazu einen neuen Arbeitsschutz Standard empfohlen, der folgende Eckpunkte umfasst.
von SETON Produkt Experte | 9. September 2019 | Allgemein
Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.
von SETON Produkt Experte | 14. Mai 2019 | Fragen zum Thema Arbeitssicherheit, Persönliche Schutzausrüstung
In der Tat gibt es für Arbeitsschutzhelme eine Gebrauchsdauer bzw. Verfallsdatum. Die meisten Schutzhelme verlieren im Laufe der Zeit und abhängig von ihren Einsatzbedingungen ihre Festigkeit. Der notwendige Kopfschutz sollte daher regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden. Kunststoffe altern und werden durch UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und mechanischen Einflüssen spröde. Das Alter des Helmes erkennen Sie am Herstellungsdatum, das ebenso wie die Angaben zu Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff zur Kennzeichnung des Helmes gehört. Die Kennzeichnung befindet meistens an der Unterseite des Helmschildes.
von SETON Fachnews Redaktion | 5. Juli 2016 | Allgemein, Arbeitsstätten
Bei der Arbeit im Freien hat jede Jahreszeit ihre Besonderheiten. Im Sommer ist das frühe und lang anhaltende Tageslicht ein klarer Vorteil, während Hitze und Sonnenstrahlung zur Belastung oder gar Gesundheitsgefahr werden können. Vielen ist es bekannt – in...
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