Übersicht über den Stand der ASR

Übersicht über den Stand der ASR

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind ein zentrales Instrument zur Regelung des Arbeitsschutzes geworden. Bei den ASR handelt es sich um Konkretisierungen der Bestimmungen, die die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert. Mit der Novelle der ArbStättV 2004 wurde es nötig, die bisherige(n) Arbeitsstätten-Richtlinie(n) durch neue Technische Regeln zu ersetzen.

Mit dem Ablauf der Übergangsphase wurden mit dem Jahresbeginn 2013 alle bisherigen Arbeitsstätten-Richtlinien, die noch nicht durch Arbeitsstätten-Regeln ersetzt wurden, ungültig. Was bedeutet dies für die Praxis? Nach Angaben der BAuA können die früheren Richtlinien so lange als Orientierung dienen, bis eine entsprechende Arbeitsstättenregel veröffentlicht wird. Dies erfolgt mit dem Hinweis, dass Inhalte teilweise überaltert und nicht auf dem neuesten Stand sind.

Zuletzt im September 2013 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zwei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten, die ASR A4.1 „Sanitärräume“ und die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“.

Mit den beiden neuen ASR sind nun insgesamt 18 Arbeitsstätten-Regeln veröffentlicht worden:

Übersicht Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Kurzname Titel Ersetzte Arbeitsstätten- richtlinie Wichtige Inhalte
ASR A1.2
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Raumabmessung und Bewegungs-fläche Abmessung von Arbeitsräumen
ASR A1.3
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung Gestaltung der Sicherheitskennzeichen
» ASR A1.3 SETON Blog
ASR A1.5/1,2
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Fußböden ASR 8/1 „Fußböden“ Beschaffenheit von Fußböden und Bodenbelägen » ASR A1.5/1,2 im SETON Blog
ASR A1.6
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Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände ASR 8/4 „Lichtdurchlässige Wände“ Sicherheitsanforderungen und Bestimmungen zu Reinigung und Instandhaltung von Bauteilen zur natürlichen Beleuchtung
ASR A1.7
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Türen und Tore ASR 10/1 „Türen und Tore“, ASR 10/5 „Glastüren, Türen mit Glaseinsatz“ ASR 10/6 „Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren“, ASR 11/1-5 „Kraftbetätigte Türen und Tore“ Sicherheits-, Instandhaltungs- und Planungsaspekte von Türen und Toren in betrieblichen Einrichtungen
ASR A1.8
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Verkehrswege ASR 17/ 1,2 „Verkehrswege“, ASR 18/ 1-3 „Fahrtreppen und Fahrsteige“, ASR 20 „Steigeisengänge und Steigleitern“ Regeln zu Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verkehrswegen » ASR A1.8 im SETON Blog
ASR A2.1
» BAuA Download
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ASR 8/5 „Nicht durchtrittsichere Dächer“, ASR 12/1-3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“ Rangfolgen von Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenbereichen
ASR A2.2
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Maßnahmen gegen Brände ASR 13/1,2 „Feuerlösch-einrichtungen“ Anzahl Feuerlöscher, Gestaltung Feuerlöscheinrichtungen
» ASR A2.2 im SETON Blog
ASR A2.3
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Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Abmessung, Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen, Anordnung von Notausgängen, Flucht- und Rettungspläne
ASR A3.4
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Beleuchtung ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung, ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien Regelungen zu Beleuchtung mit Tageslicht und künstlichem Licht in Arbeitsstätten und im Freien
ASR A3.4/3
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Sicherheits-beleuchtung, optische Sicherheits-leitsysteme ASR 7/4 „Sicherheits-beleuchtung“ Richtlinien für Sicherheitsbeleuchtung, Regeln zu langnachleuchtender und elektrisch betriebenen Sicherheitsleitsystemen, Prüfung
ASR A3.5
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Raumtemperatur ASR 6 „Raumtemperaturen“ Temperaturgrenzen und Maßnahmen zur Temperatur in Arbeitsstätten, inkl. Baustellen
» ASR A3.5 im SETON Blog
ASR A3.6
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Lüftung ASR 5 „Lüftung“ Anforderungen an Lüftungen, Grenzwerte und Maßnahmen
ASR A4.1
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Sanitärräume ASR 34/1-5, ASR 35/1-4, ASR 35/5, ASR 37/1, ASR 47/1-3, 5, ASR 48/1, 2 Gestaltung von Sanitärräumen
» ASR A4.1 im SETON Blog
ASR A4.2
» BAuA Download
Pausen- und Bereitschaftsräume ASR 29/1-4 „Pausenräume“, ASR 31 „Liegeräume“, ASR 45/1-6 „Tagesunterkünfte auf Baustellen“ Bauliche und organisatorische Maßnahmen zu Pausen- und Bereitschaftsräumen
ASR A4.3
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Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR 38/2 „Sanitätsräume“, ASR 39/1, 3 „Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ Regeln zu Beschaffenheit, Lage und Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen, Regeln zur Erste-Hilfe-Ausstattung von Betrieben
ASR A4.4
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Unterkünfte Regeln zur Bereitstellung und Ausstattung, bspw. Größe und Einrichtung, von Unterkünften für Beschäftigte
ASR V3a.2
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Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Keine Zwei-Sinne-Prinzip für Sicherheitskennzeichen und bauliche Maßnahmen
» ASR V3a.2 im SETON Blog

 Stand: Juni 2014

Allerdings haben die ASR keineswegs verpflichtende Geltung. Vielmehr gilt die sogenannte Vermutungswirkung: Die ASR sind ein Beispiel, wie die Bestimmungen der ArbStättV umgesetzt werden können. Werden die Regelungen der ASR umgesetzt, kann davon ausgegangen werden, dass die Forderungen der ArbStättV erfüllt sind. Ergreifen Unternehmen andere Maßnahmen, so müssen sie zeigen, dass durch ihre Maßnahmen dasselbe Maß an Sicherheit erreicht wird, wie durch die Umsetzung der ASR.

» Übersichtsseite der BAuA zu den ASR