Die im Februar 2013 veröffentlichte ASR A1.5 / 1,2 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Fußböden. Mit ihr ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in das neue Regelwerk der Technischen Regeln für Arbeitsstätten übernommen worden.

Achtung Stolpergefahr!
Stolper- Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) gehören nach wie vor zu den häufigsten Berufsunfällen. Wie Fußböden beschaffen und gestaltet sind, hat daher großen Einfluss auf die Sicherheit von Arbeitsstätten. Allerdings können die Ursachen, unter denen es zu Unfällen kommt, unterschiedlich sein. Die ASR A1.5 / 1,2 ist daher in sechs Hauptteile unterteilt.

Zunächst werden allgemeine Regeln zu Fußböden definiert, die vor allem die Gestaltung und Instandhaltung der Fußböden betreffen. Daran schließen sich Teile mit Maßnahmen zur Vermeidung von Stolperstellen und Rutschunfällen sowie Unfällen durch besondere physikalische Einwirkung an. In den drei Teilen werden insbesondere typische Ursachen für diese Unfälle behandelt und auf Maßnahmen verwiesen. Entweder müssen die Unfallursachen beseitigt oder abgesperrt und gekennzeichnet werden. Während Maßnahmen zur Beseitigung direkt beschrieben werden, widmet die ASR der Kennzeichnung einen eigenen, sehr kurzen Teil. Der letzte Hauptteil beschreibt Forderungen an die Reinigung von Böden.

Im Anhang werden schließlich noch die Verfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung geeigneteter Bodenbeläge und eine tabellarische Übersicht über die genauen Anforderungen an den Grad an Rutschhemmung (R9 – R13) in verschiedenen Bereichen geliefert.

Mit der ASR A1.5/1,2 wurden mehrere bisherige Arbeitsstättenregeln ersetzt. Sie ist eine der letzten Regelungen, die in das neue Konzept der ASR übersetzt wurden. Eine Übersicht zum Stand der ASR finden Sie in unserem Beitrag: Überblick zum Stand der ASR

» Die ASR A1.5/1,2 auf der Seite der Baua

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