Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen – ja oder nein?

… die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Sie lässt sich nicht zu 100 % beantworten, da es unterschiedliche Aspekte zu beachten gilt.

Entsprechend kann die Frage nach der Videoüberwachung-Hinweispflicht nur beantwortet werden, wenn Regularien, Gründe, Vor- und Nachteile sowie die betroffenen Personen(gruppen) einer Videoüberwachung hinterfragt werden. Vor allem muss auch zwischen einer Überwachung im privaten und öffentlichen Bereich unterschieden werden, ebenso wie die Art und Weise der Kennzeichnung. Gehen wir Schritt für Schritt vor:

Was bedeutet Videoüberwachung überhaupt?

Grundsätzlich bedeutet es, dass eine Person, ein Gegenstand, ein Gebäude oder ähnliches gezielt überwacht wird – i. d. R. durch ein digitales Medium, wie eine Videokamera (eine der häufigsten Formen). Die Folge ist, dass Bilder von genannten Subjekten und Objekten für andere Personen sichtbar sind. Grundlegend dienen sie der reinen Informationserhebung. Häufig ist der Begriff “Überwachung” aber negativ behaftet. Nüchtern betrachtet, kann damit eine Beobachtung und Kontrolle verbunden werden. Allerdings kann sich dahinter auch der Aspekt Sicherheit verbergen. Und genau das ist im Normalfall die Intention bei einer Videoüberwachung. Unabhängig davon, ob sie sich auf den privaten oder öffentlichen Bereich bezieht.

Erkennungsweiten für Rettungszeichen, Fluchtwegschilder und Sicherheitskennzeichen

Wenn es um die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben geht, so denken die meisten zuerst an die Symbolik, die Form und Farbe der Schilder und die Umstellung der alten Norm auf die neue Norm EN ISO 7010.

Um die größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist jedoch nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ausschlaggebend, sondern auch die Erkennbarkeit und somit die Größe des Schildes. Dabei sind auch die Erkennungsweiten der Sicherheitsschilder gesetzlich in der ASR A1.3 vorgeschrieben. Doch was heißt eigentlich „Erkennungsweite“?

Glatteis auf dem Betriebsgelände – Worauf achten?

Alle Jahre wieder setzt im Spätherbst der erste Frost ein und verwandelt Straßen und Gehwege in spiegelglatte Gefahrenstellen, mit teilweise fatalen Folgen für den Straßenverkehr. Während Kommunen gesetzlich für die Räumung von Fahrwege zuständig sind, stellte sich die Frage nach der Verantwortung für die Räum- und Streupflicht für Unternehmen, die durch ihre Betriebsgelände und Firmenparkplätze ebenfalls von der Winterglätte betroffen sind.

Brandwunden: So leisten Sie Erste Hilfe

Brandwunden oder Verbrennungen entstehen infolge großer Hitzeeinwirkungen, etwa durch heiße Gegenstände, Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase, elektrischen Strom oder Feuer. Dabei kommt es zu einer Schädigung der Haut und der darunter liegenden Gewebeschichten. Auch Explosionen, Reibung oder Sonnenstrahlen können zu Verbrennungen führen.
Brandwunden sind ab einer bestimmten Schwere lebensgefährlich. Erste Hilfe bei Brandwunden kann also Leben retten!

Erste Hilfe bei Stromunfällen

Ohne Strom läuft fast gar nichts in unserer Welt. Doch Vorsicht! Wer mit Strom in Berührung kommt, schwebt schnell in Lebensgefahr. Strom kann den Körper unterschiedlich schädigen. Neben Haut- und Gewebeschäden oder Verbrennungen besteht immer die Gefahr eines Herzkammerflimmerns oder Herzstillstandes. Doch selbst bei einem kleinen Stromschlag, der nicht viel mehr als ein Kribbeln im Finger auslöst, kann es durch die Schreckreaktion zu einem Folgeunfall kommen.