Pro Jahr sterben außerhalb von Krankenhäusern über 100.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel um das Leben der betroffenen Person zu retten. Durch Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) sind Defis auch für Laien einsetzbar.

Doch was ist rund um Defibrillatoren zu beachten?

Wann benutzt man einen Defibrillator?

Defibrillator: ZOLL AED PlusIm Falle eines plötzlichen Herzstillstandes vergehen zwischen der Alarmierung des Notdienstes und dessen Eintreffen im Schnitt 12 Minuten. In dieser Zeit sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Personen vor Ort durchzuführen. Der Schockgeber kann hier die übliche Reanimation unterstützen. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Aussagen werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes verhindern ein Schocken der betroffenen Person, wenn dies nicht notwendig ist. Über Pads kann der AED den Herzrhythmus aufzeichnen und analysieren und schaltet die Funktion, einen Schock zu geben, erst bei tatsächlichem Kammerflimmern frei.

Gesetzliche Grundlagen für Defibrillatoren

Eine klassische Defibrillation darf nur durch Ärzte durchgeführt werden. Während es noch keine gesetzliche Regelung zu der Nutzung von AEDs durch Nichtärzte im Notfall gibt, sieht die Bundesärztekammer die Verwendung von AEDs zur Reanimation durch Laien positiv. Betriebliche Ersthelfer sollen durch Schulungen im Umgang mit dem Schockgeber ausgebildet werden [gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)] um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.

Nach §323c StGB ist unterlassene Hilfeleistung strafbar. Gleichermaßen kann man sich durch die Leistung von Erster Hilfe nicht strafbar machen – §34 StGB. Das gilt natürlich auch bei dem Einsatz eines AEDs.

Wann sollte ich einen Defibrillator anschaffen?

Auch wenn es vom Gesetzgeber noch keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren gibt, hat sich eine Vielzahl an Unternehmen selbst verpflichtet flächendeckend aktiv zu werden und AEDs in Ihren Einrichtungen zu Verfügung zu stellen. Bei der Frage, wann ein Defibrillator angeschafft werden soll, kann die Gefährdungsbeurteilung zu Grunde gelegt werden.

Die Berufsgenossenschaft (BGBau) empfiehlt einen Defibrillator auf Großbaustellen ab 100 Beschäftigten. Explizit eingrenzen kann man die Anzahl der Beschäftigen allerdings nicht. Weitere Faktoren:

  • Größe des Betriebs
  • das Alter der Anwesenden
  • Spezielle betriebliche Gefahren (z. B. Elektrizität)
  • Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Hat man einen Defibrillator angeschafft, sollte er in einem öffentlichen Bereich untergebracht und mit einem Defibrillator-Schild gekennzeichnet werden.

Die Wartung der Geräte ist einfach, ob Batterie- oder Akkubetrieben. Das Gerät und die Stromversorgung sollten in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden (abhängig vom Hersteller). Nach jedem Gebrauch sollten die Batterien ausgewechselt oder der Akku aufgeladen werden. Außerdem muss man auch die Elektroden nach dem Einsatz erneuern um im nächsten Notfall die Leitfähigkeit der Pads zu gewährleisten.

Defibrillator-Pflicht in Unternehmen

AED im UnternehmenNoch gibt es in Deutschland keine Pflicht für Defibrillatoren in Unternehmen. Entscheidet man sich jedoch dafür, AEDs für die Erste Hilfe im eigenen Unternehmen bereit zu stellen, sollte man die Schulung der Mitarbeiter nicht vergessen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine Mindestanzahl an Ersthelfern je nach Betriebsgröße vor. Es ist zu empfehlen alle dieser Ersthelfer zusätzlich zu den Erste-Hilfe-Kursen auch im Umgang mit AEDs zu schulen.

Nach § 26 Abs. 1 der „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 lässt sich die Anzahl der Ersthelfer (EH) wie folgt ermitteln:

2-20 anwesende Versicherte 1 EH
> 20 anwesende Versicherte Verwaltungs-/Handelsbetriebe 5 % EH
Sonstige Betriebe 10 % EH

In einem Handelsbetrieb mit 240 anwesenden Versicherten sollten also mindestens 12 Mitarbeiter als Ersthelfer geschult sein.
In einem sonstigen Betrieb der gleichen Größe sollten 24 Personen als Ersthelfer geschult sein.

Defibrillator Verpflichtung in öffentlichen Gebäuden

In Büros und öffentlichen Gebäuden ist ein Defibrillator ein potentieller Lebensretter. Durch Sicherheitsvorkehrungen ist die Benutzung stark vereinfacht und die Wahrscheinlichkeit einen Fehler zu begehen liegt nahe Null. Sprich: sie sind auch für Laien geeignet. Verpflichtend ist die Einführung von Defis in öffentlichen Gebäuden zwar nicht, doch man kann mit ihnen nicht nur den eigenen Mitarbeitern sondern auch Besuchern und anderen Hilfesuchenden im Ernstfall das Leben retten. Wichtig für Defibrillatoren in öffentlichen Einrichtungen ist eine gute Erreichbarkeit. Das Gerät sollte in einem stark frequentierten Bereich untergebracht werden, damit man es schnell finden kann.

Pflicht für Defibrillator in der Schule bzw. im Kindergarten

Defibrillator in der SchuleBei der Anwendung von Defibrillatoren an Kindern gibt es keine zu großen Unterschiede zu einem Erwachsenen. Ein Standard-Defibrillator kann ohne Bedenken auch an Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Eine Pflicht, Defibrillatoren in Schulen oder Kindergärten zur Verfügung zu stellen gibt es nicht. Doch allgemein gilt wieder: Defibrillatoren retten Leben und sind eine nützliche und manchmal nötige Hilfestellung im Rahmen der Ersten Hilfe.

Fazit

Herzrhythmusstörungen, die zum plötzlichen Herztod führen können, sind meist unvorhersehbar und können auch bei scheinbar gesunden Menschen eintreten. Die Überlebenschancen in solch einem Fall sinken ohne den Einsatz eines Defibrillators rapide. Einige Menschen sind der Meinung, die Gesetzgebung muss sich ändern, denn noch gibt es keine Pflicht für Defibrillatoren. Doch auch ohne eine gesetzliche Verbindlichkeit ist es ratsam AEDs vor Ort zu haben.

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