Pro Jahr sterben außerhalb von Krankenhäusern über 100.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel um das Leben der betroffenen Person zu retten. Durch Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) sind Defis auch für Laien einsetzbar.
Doch was ist rund um Defibrillatoren zu beachten?
Wann benutzt man einen Defibrillator?
Im Falle eines plötzlichen Herzstillstandes vergehen zwischen der Alarmierung des Notdienstes und dessen Eintreffen im Schnitt 12 Minuten. In dieser Zeit sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Personen vor Ort durchzuführen. Der Schockgeber kann hier die übliche Reanimation unterstützen. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Aussagen werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes verhindern ein Schocken der betroffenen Person, wenn dies nicht notwendig ist. Über Pads kann der AED den Herzrhythmus aufzeichnen und analysieren und schaltet die Funktion, einen Schock zu geben, erst bei tatsächlichem Kammerflimmern frei.
Gesetzliche Grundlagen für Defibrillatoren
Eine klassische Defibrillation darf nur durch Ärzte durchgeführt werden. Während es noch keine gesetzliche Regelung zu der Nutzung von AEDs durch Nichtärzte im Notfall gibt, sieht die Bundesärztekammer die Verwendung von AEDs zur Reanimation durch Laien positiv. Betriebliche Ersthelfer sollen durch Schulungen im Umgang mit dem Schockgeber ausgebildet werden [gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)] um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Nach §323c StGB ist unterlassene Hilfeleistung strafbar. Gleichermaßen kann man sich durch die Leistung von Erster Hilfe nicht strafbar machen – §34 StGB. Das gilt natürlich auch bei dem Einsatz eines AEDs.
Wann sollte ich einen Defibrillator anschaffen?
Auch wenn es vom Gesetzgeber noch keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren gibt, hat sich eine Vielzahl an Unternehmen selbst verpflichtet flächendeckend aktiv zu werden und AEDs in Ihren Einrichtungen zu Verfügung zu stellen. Bei der Frage, wann ein Defibrillator angeschafft werden soll, kann die Gefährdungsbeurteilung zu Grunde gelegt werden.
Die Berufsgenossenschaft (BGBau) empfiehlt einen Defibrillator auf Großbaustellen ab 100 Beschäftigten. Explizit eingrenzen kann man die Anzahl der Beschäftigen allerdings nicht. Weitere Faktoren:
- Größe des Betriebs
- das Alter der Anwesenden
- Spezielle betriebliche Gefahren (z. B. Elektrizität)
- Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Hat man einen Defibrillator angeschafft, sollte er in einem öffentlichen Bereich untergebracht und mit einem Defibrillator-Schild gekennzeichnet werden.
Die Wartung der Geräte ist einfach, ob Batterie- oder Akkubetrieben. Das Gerät und die Stromversorgung sollten in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden (abhängig vom Hersteller). Nach jedem Gebrauch sollten die Batterien ausgewechselt oder der Akku aufgeladen werden. Außerdem muss man auch die Elektroden nach dem Einsatz erneuern um im nächsten Notfall die Leitfähigkeit der Pads zu gewährleisten.
Defibrillator-Pflicht in Unternehmen
Noch gibt es in Deutschland keine Pflicht für Defibrillatoren in Unternehmen. Entscheidet man sich jedoch dafür, AEDs für die Erste Hilfe im eigenen Unternehmen bereit zu stellen, sollte man die Schulung der Mitarbeiter nicht vergessen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine Mindestanzahl an Ersthelfern je nach Betriebsgröße vor. Es ist zu empfehlen alle dieser Ersthelfer zusätzlich zu den Erste-Hilfe-Kursen auch im Umgang mit AEDs zu schulen.
Nach § 26 Abs. 1 der „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 lässt sich die Anzahl der Ersthelfer (EH) wie folgt ermitteln:
2-20 anwesende Versicherte | 1 EH | |
> 20 anwesende Versicherte | Verwaltungs-/Handelsbetriebe | 5 % EH |
Sonstige Betriebe | 10 % EH |
In einem Handelsbetrieb mit 240 anwesenden Versicherten sollten also mindestens 12 Mitarbeiter als Ersthelfer geschult sein.
In einem sonstigen Betrieb der gleichen Größe sollten 24 Personen als Ersthelfer geschult sein.
Defibrillator Verpflichtung in öffentlichen Gebäuden
In Büros und öffentlichen Gebäuden ist ein Defibrillator ein potentieller Lebensretter. Durch Sicherheitsvorkehrungen ist die Benutzung stark vereinfacht und die Wahrscheinlichkeit einen Fehler zu begehen liegt nahe Null. Sprich: sie sind auch für Laien geeignet. Verpflichtend ist die Einführung von Defis in öffentlichen Gebäuden zwar nicht, doch man kann mit ihnen nicht nur den eigenen Mitarbeitern sondern auch Besuchern und anderen Hilfesuchenden im Ernstfall das Leben retten. Wichtig für Defibrillatoren in öffentlichen Einrichtungen ist eine gute Erreichbarkeit. Das Gerät sollte in einem stark frequentierten Bereich untergebracht werden, damit man es schnell finden kann.
Pflicht für Defibrillator in der Schule bzw. im Kindergarten
Bei der Anwendung von Defibrillatoren an Kindern gibt es keine zu großen Unterschiede zu einem Erwachsenen. Ein Standard-Defibrillator kann ohne Bedenken auch an Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Eine Pflicht, Defibrillatoren in Schulen oder Kindergärten zur Verfügung zu stellen gibt es nicht. Doch allgemein gilt wieder: Defibrillatoren retten Leben und sind eine nützliche und manchmal nötige Hilfestellung im Rahmen der Ersten Hilfe.
Fazit
Herzrhythmusstörungen, die zum plötzlichen Herztod führen können, sind meist unvorhersehbar und können auch bei scheinbar gesunden Menschen eintreten. Die Überlebenschancen in solch einem Fall sinken ohne den Einsatz eines Defibrillators rapide. Einige Menschen sind der Meinung, die Gesetzgebung muss sich ändern, denn noch gibt es keine Pflicht für Defibrillatoren. Doch auch ohne eine gesetzliche Verbindlichkeit ist es ratsam AEDs vor Ort zu haben.
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Defi wurde nicht benutzt, obwohl er nur 2 m entfernt war.
Der gerufene Notarzt konnte meine Mutter nicht mehr wiederbeleben.
Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?
Wir bedauern sehr, von diesem Fall zu hören. Dass die bloße Ausstattung mit AEDs allein noch keine Leben rettet, kann nicht oft genug betont werden. Bezüglich Ihrer Frage können wir jedoch in diesem Rahmen keinen Beitrag leisten und würden Sie an die zuständigen rechtlichen Instanzen verweisen.
Arbeite in einer Einrichtung psychiatrischer Erkrankten,chronisch,also,betreutes Wohnen,wäre da nicht ein Gerät Pflicht?
Danke für Ihre Frage. Eine Pflicht zur Anschaffung eines Defibrillators gibt es per se nicht. Jedoch ist es zu empfehlen gerade in risikoreichen Einrichtungen einen oder mehrere Defibrillatoren vor Ort zu haben.
In unserer Kirche finden jährlich 7 – 10 Konzerte und musikalische Veranstaltungen, mit bis zu 700 Besuchern, statt. Wir denken z. Z. über die Anschaffung eines Defi nach. Klar ist auch, dass dann auch die entsprechende Anzahl von EH (=12) anwesend sein sollen. Würden Sie uns die Anschaffung nahelegen, auch wenn wir diese Anzahl von EH nicht erreichen sollten?
Ob Koffer oder Defi oder generell Erste Hilfe Materialien, es ist immer zu empfehlen schon ab 1 Person.
Ist es in einem Einkaufszentrum, wenn dieses einen AED hat zwingenderweise Pflicht diesen auch den Kunden zugänglich zu machen oder ist das dem Personal/Ersthelfern des EKZ vorbehalten?
Man sieht ja oft in öffentlichen Gebäuden das dieser auch jederzeit von einem Kunden entnommen werden könnte um Erstmaßnahmen einzuleiten. Es gibt aber auch öffentliche Gebäude bei denen man weiß das es einen AED gibt und auch in etwa wo, dieser ist dann aber oft nur dem Personal zugänglich.
Danke für die Frage. Wie im Beitrag erklärt, stehen größtenteils gesetzliche Regelungen zum Einsatz von AEDs weiterhin aus. Im Rahmen der freiwilligen Bereitstellung entscheidet somit der Bereitsteller, wie die Geräte zugänglich sind. Stehen AEDs als Rettungsmittel zur Verfügung sollte deren Lage im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet sein.
Im Sinne der Ersten Hilfe liegt natürlich die schnellstmögliche Verfügbarkeit für jegliche Notsituationen aber missbräuchliche Nutzung, Diebstahl oder Vandalismus gilt es ebenso vorzubeugen. Wenn es um einen konkreten Fall geht, würden wir empfehlen, einfach mal vor Ort nachzufragen.
Wie wirkt sich das aus, wenn ein Defibrillator an einem gesunden Herzen angewendet wird? Ich ersuche um eine baldige, ehrliche Antwort.
Vielen Dank für die Frage. Diese lebensgefährliche Situation gilt es natürlich auszuschließen. Deshalb lassen sich die sogenannten Laiendefibrillatoren nur automatisch bedienen, d.h. das Gerät schaltet die Funktion erst frei, wenn über die angelegten Pads Kammerflimmern gemessen wird.
Guten Tag, wir sind ein Bürobetrieb mit ca. 150 Mitarbeitern und haben einen Defibrillator. Sind wir verpflichtet, das Gerät regelmäßig durch eine Firma warten zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Danke für die Frage. Defibrillatoren unterliegen der sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV, die mindestens alle zwei Jahre fällig ist.
Ausnahmen, d.h. Befreiungen von der STK, sind für Geräte mit folgenden Kriterien zulässig:
Wir planen für unser Bildungszentrum mit täglich über 100 Teilnehmenden die Anschaffung
von mindestens einem AED. Kennen Sie mögliche Fördermöglichkeiten in NRW hierzu?
Vielen Dank!
Vielen Dank für die Frage. Leider haben wir dazu keine Informationen vorliegen. Beispielsweise bieten einige Berufsgenossenschaften derartige Förderungen an. Wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Arbeitsschutzbehörde.
Hallo.
Unser Chef hat einen Defri gekauft, weigert sich aber, diesen auf dem Flur aufzuhängen. Er verwahrt ihn in einem geschützten Raum.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, ihn dazu zu zwingen?
MFG
Vielen Dank für Ihre Frage. Da die Anschaffung eines Defibrillators im Unternehmen freiwillig ist, kann man eher von Empfehlungen sprechen. Die DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ geht im Abschnitt 3.5 ausführlich auf die Standortwahl ein. Demnach sollte bspw. gewährleistet sein, dass im Notfall eine Anwendung in kürzester Zeit möglich ist. Ebenfalls werden gut zugängliche Defibrillator-Schränke mit Alarmfunktion als Aufbewahrungsmöglichkeit empfohlen.
Guten Tag,
wir möchten unseren Defibrillator gerne öffentlich in unserem Dorf zur Verfügung stellen. Wir würden den Defi außen am Gebäude unserer Firma anbringen und ihn in einer App eintragen lassen. Meine Frage: Gibt es, wenn dieser öffentlich hängt, irgendwelche Pflichten (außer die Wartung) die unsere Firma hat? Vielen Dank.
Danke für die Frage. Nach unserem derzeitigen Wissensstand ergeben sich daraus keine zusätzlichen Pflichten gegenüber dem innerbetrieblichen Betrieb. Wir empfehlen eine Sicherung gegen Diebstahl und Vandalismus und hoffen, dass viele Betriebe Ihrem Vorbild folgen.
Kann der AED durch einen Aufkleber (Piktogramm und der Satz „Defibrillator befindet sich“) in dem Flucht- und Rettungsplan nachgetragen werden?
Das können Sie machen. Die ASR A2.3 Punkt 9 enthält verschiedene Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Demnach müssen diese „aktuell, gut lesbar und farblich“ … sowie entsprechend der ASR A1.3 Punkt 6 gestaltet sein, dh. das Sicherheitszeichen E10 Automatisierter Externer Defibrillator (AED).
Guten Tag,
wie wird’s die Entscheidung getroffen wo genau und wie viele Defis im öffentlichen Raum angeschaffen werden sollen? Bzw. welche Orte gelten als risikoreiche und welche ist die minimale Anschaffung an AEDs in einer großen Stadt mit mehr als 2 Mln Einwohner z.B.? Gibt es Richtlinien dazu?
Danke für die Frage. Hierzu liegen uns leider keine Informationen vor. Die Anschaffung von Defibrillatoren ist nach wie vor freiwillig. Im Rahmen der betrieblichen Anschaffung wäre bspw. die DGUV Information 204-010 eine entsprechende Richtlinie.