Am 01. Juni 2015 endete die letzte Übergangsphase für GHS. Seitdem müssen auch Gemische mit GHS gekennzeichnet werden. Nur noch Restbestände durften bis zum 01.06.2017 mit der alten Gefahrstoffkennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Mit einem kostenlosen Infoblatt gibt SETON eine Übersicht über die Kennzeichnung nach GHS und die wichtigsten Änderungen. Bereits seit 2010 gilt GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Reinstoffen. Zwischenzeitlich durfte bei Gemischen noch bis 2015 auch die alte Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist endete auch diese Möglichkeit. Um Anwendern eine Hilfestellung zu geben, welche Anforderungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sie erfüllen müssen, hat SETON die wichtigsten Fakten in einem GHS-Infoblatt zusammengetragen.
Das Infoblatt stellt insbesondere auch die Struktur der Einstufung von Gefahrstoffen dar, indem es die Klassifikation in Kategorien, Unterklassen und Typen erläutert. Abhängig davon, welche Gefahren durch den Gefahrstoff drohen und wie groß diese Gefahr ist, ergibt sich ein modulares System aus Gefahrenkategorie mit zugehörigem Gefahrensymbolen, Gefahrwort, H- und P-Sätzen. Eine tabellarische Übersicht im Anhang des Infoblatts zeigt, welche Piktogramme, Gefahrworte sowie H- und P-Sätzen zu einer bestimmten Einstufung gehören, wie auch die zugehörigen älteren Symbole nach GefStoffV. Mit diesem Factsheet können Sie sich leicht einen Überblick über die Struktur des GHS verschaffen. Das GHS-Infoblatt können Sie auf der Übersichtsseite zur GHS-Kennzeichnung im SETON Online-Shop kostenlos herunterladen. Außerdem finden Sie dort weitere Informationen sowie die passenden Produkte nach Ihren Anforderungen.
Weiterer Download-Tipp: Eine weitere praktische Hilfestellung für die Umstellung auf GHS bietet auch die DGUV mit einer Umstiegshilfe im Poster-Format. Diese Orientierungshilfe verfügt insbesondere auch über eine Anmerkungsspalte zu den Kriterien der Einstufungen. » Poster der DGUV auf der Seite der BAuA (auch weitere Poster zu GHS verfügbar) Sind Sie in Ihrem Job für Gefahrstoffe verantwortlich? Melden Sie sich noch heute für unseren Fachnewsletter an und erhalten praktische Tipps!
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