Leitfaden zur Maschinenrichtlinie in deutscher Sprache veröffentlicht

Bereits seit 2009 ist die sogenannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Für die EU, die Schweiz und die Türkei ist sie das maßgebliche Regelwerk zur Unfallverhütung beim Inverkehrbringen von Maschinen. Um eine einheitliche Auslegung der Richtlinie zu gewährleisten, wurde ein Leitfaden aufgesetzt. Der Leitfaden, den es bisher nur in englischer Sprache komplett gab, wurde nun auch in einer deutschen Übersetzung vollständig veröffentlicht.

Neuer SETON-Sicherheitsratgeber “Prüfen nach Plan” – Jetzt anfordern!

Damit ein sicheres und gesundes Arbeiten gewährleistet werden kann, darf von den Arbeitsmitteln, mit denen gearbeitet wird, keine Gefahr ausgehen. Zu Arbeitsmitteln zählen beispielsweise Werkzeuge und Maschinen, aber auch Bürostühle, Feuerlöscher und Regale. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müssen Unternehmen jedes Ihrer Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig in bestimmten Zeitabständen prüfen. In welchem Zeitabstand geprüft werden muss, hängt davon ab, welches Arbeitsmittel wie oft, wie intensiv und wo eingesetzt wird.

Es ist wichtig zu wissen, worauf es bei einer Prüfung von Arbeitsmitteln ankommt. Der neue Ratgeber “Prüfen nach Plan”, der in Kooperation mit dem Universum Verlag entstanden ist, klärt Sie diesbezüglich auf.

Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2016

Wenn es um die sichere Arbeitsplatzgestaltung geht, ist die Arbeitsstättenverordnung die maßgebliche Vorschrift. Genauso wie die Arbeitsbedingungen selbst, sind auch die Anforderungen an die Regelwerke Veränderungen unterworfen. Seit Ende 2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Mit der novellierten Fassung wurde diesen Veränderungen, insbesondere der Modernisierung der Arbeitswelt und der Harmonisierung von Einzelvorschriften, Rechnung getragen.

ADR 2017: Sind Sie gerüstet für die Änderungen der Gefahrgutvorschriften?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.