ADR 2017: Sind Sie gerüstet für die Änderungen der Gefahrgutvorschriften?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.

Unfallschwerpunkt Lagerhalle: 10 Tipps wie Sie folgenschwere Unfälle vorbeugen können

Hätten Sie gedacht, dass sich laut der DGUV alleine in Deutschland noch immer jährlich über 75.000 Arbeitsunfälle ereignen? Dies entspricht über 300 Unfällen pro Arbeitstag! Statistisch betrachtet sind Lagerarbeiter dabei am meisten gefährdet, da es in ihrer Arbeitsumgebung zwischen Regalen, Maschinen und Förderfahrzeugen besonders viele Gefahrenquellen gibt. Viele Arbeitsunfälle könnten jedoch vermieden werden, wenn Vorsorgemaßnahmen konsequent angewendet würden. Daher haben wir 10 Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre Lagermitarbeiter vor unfallbedingten Ausfallzeiten schützen können.