Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2016
Wenn es um die sichere Arbeitsplatzgestaltung geht, ist die Arbeitsstättenverordnung die maßgebliche Vorschrift. Genauso wie die Arbeitsbedingungen selbst, sind auch die Anforderungen an die Regelwerke Veränderungen unterworfen. Seit Ende 2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Mit der novellierten Fassung wurde diesen Veränderungen, insbesondere der Modernisierung der Arbeitswelt und der Harmonisierung von Einzelvorschriften, Rechnung getragen.
Individuelle Aluminiumschilder für Ihr Betriebsgelände – einfach gestalten
Sicherheitszeichen oder Verkehrszeichen allein sind oftmals nicht ausreichend, um alle Angaben und Hinweise wiederzugeben. In Kombination mit einem individuellen Wunschtext sind der Beschilderung jedoch keine Grenzen gesetzt.
ADR 2017: Sind Sie gerüstet für die Änderungen der Gefahrgutvorschriften?
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.
Der neue SETON Katalog mit drei Versprechen in Sachen Sicherheit
Qualität, Service & Expertise – der neue SETON Katalog ist da: SETON präsentiert einen um 56 Seiten erweiterten Hauptkatalog mit rund 200 Produktneuheiten sowie zahlreiche individuelle Produkte ausgerichtet auf neue Schnitt- und Druckmöglichkeiten in der hauseigenen Produktion „Made in Germany“.
Die Videoüberwachung in aller Munde – was gilt nun?
Der Begriff Videoüberwachung ist für den normalen Bürger oft ein Schreckgespenst, aber für viele Betriebe und Behörden unabdinglich, um Straftaten vorzubeugen und aufzuklären. Werden Videokameras im Betrieb aufgehängt, ist es wichtig die Bestimmung zu beachten und die richtige Beschilderung an den richtigen Orten einzusetzen.
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