Einweg-Mehrweg-KennzeichnungEinzelhändler sollen künftig durch zusätzliche Hinweise bzw. Schilder darauf hinweisen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Mehrweg- oder Einwegflaschen handelt. Mit einer Kennzeichnung für Einweg und Mehrweg wird beabsichtigt, den Anteil an Mehrwegflaschen beim Getränkekauf zu erhöhen.

Bereits vor zehn Jahren wurde mit der Verpackungsverordnung der Versuch unternommen, den Anteil an Dosen und Einwegflaschen bei der Getränkeverpackung zu reduzieren. Durch ein Pfandsystem sollten diese Einweg-Verpackungen für den Verbraucher unattraktiver werden. Allerdings ist seit Inkrafttreten der Verordnung der Anteil der Getränke in Mehrwegflaschen oder ökologisch vorteilhaften Einweg-Verpackungen von 70 % auf knapp 50 % gesunken.

Als eine der Ursachen für diesen Trend hat sich in Studien gezeigt, dass Mehrweg- und Einwegflaschen für viele Verbraucher nur schwer zu unterscheiden sind. Häufig wird Pfand auf eine Getränkeverpackung und Mehrweg gleichgesetzt. Mit einer neuen Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, mehr Klarheit zu schaffen.

Schilder-Einweg-MehrwegSchilder „Einweg“ / „Mehrweg“ als Regalkennzeichnung

Verkaufsregale mit Einweg- oder Mehrwegflaschen sollen nun entsprechend gekennzeichnet werden. Die Verordnung sieht vor, dass der sogenannte „Letztvertreiber“ in der unmittelbaren Nähe der Getränke Hinweise bzw. Schilder mit der Aufschrift „Mehrweg“, bzw. „Einweg“ zur Kennzeichnung der Verpackungsart anbringen soll. Diese Schilder mit dem Hinweis „Mehrweg“ bzw. „Einweg“ müssen ferner in Gestaltung und Größe mindestens der Preisauszeichnung entsprechen. Nach einer Übergangszeit von neun Monaten, die den Händlern Zeit zur Nachrüstung geben soll, wird die Regalkennzeichnung aller Voraussicht nach 2014 verpflichtend. Dies gilt allerdings nicht für sämtliche Getränkehändler: Informieren Sie sich, welche Ausnahmen vorgesehen sind.

» Pressemeldung des Bundesumweltministeriums mit einem Link zur Verordnung als PDF

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