Spätestens ab dem 01. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug in Deutschland mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Mit der Änderung der straßenrechtlichen Vorschriften und dem Beschluss durch den Bundesrat passt sich Deutschland nun einer in den meisten europäischen Ländern gültigen Vorschriftspraxis an.
Auch in Deutschland ist die Warnwestenpflicht in Fahrzeugen keine ganz neue Vorschrift. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge schreibt die Berufsgenossenschaft bereits seit 2007 vor, dass Warnwesten mitgeführt werden müssen. Diese Pflicht folgt der Überzeugung, dass in Pannen- oder Unfallsituationen die Sichtbarkeit der Träger deutlich erhöht wird und damit Folgeunfälle vermieden werden. Gerade in Situationen mit schwacher Beleuchtung kann es gefährlich werden, wenn Personen infolge einer Panne ihr Fahrzeug verlassen. Trägt die Person eine Warnweste, so ist sie für andere Verkehrsteilnehmer deutlich besser zu sehen.
Allerdings verweist die Vorschrift zur Warnwestenpflicht auch deutlich darauf, um was für Westen es sich handeln soll. Die novellierte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt ganz eindeutig in §53a vor, dass die Warnwesten der Norm DIN EN 471 entsprechen müssen. Damit wird gewährleistet, dass die Warnwesten auch über reflektierende Teile verfügen und gelb oder orange sein müssen. Anders als in anderen Bereichen, in denen sich die Warnfarbe orange durchgesetzt hat, ist in der Warnwestenpflicht gemäß StVZO nicht ausdrücklich von der Farbe die Rede. Daher ist auch die Farbe Gelb zulässig, die in der EN 471 als eine der beiden Warnfarben definiert wird.
Verbindlich wird die Pflicht ab dem 01. Juli 2014. Der Gesetzgeber erwartet aber, dass der Kostenaufwand beschränkt bleibt. Durch die gewerbliche Pflicht verfügen viele Verkehrsteilnehmer bereits über eine Warnweste. Über die Höhe von etwaigen Bußgeldern herrscht allerdings noch keine volle Klarheit.
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