Bekanntgabe zum Jahresende: Die bereits im früheren Beitrag „Neue Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 zum betrieblichen Brandschutz“ angekündigte Veröffentlichung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist nun offiziell. Mit der Herausgabe der neuen ASR A2.2 wird die bisherige ASR 13/1,2 „Feuerlöscheinrichtungen“ vollständig abgelöst.

Wieviele Feuerlöscher werden benötigt?

Zu den Kernelementen der neuen Arbeitsstättenrichtlinie zählt die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sowie Feuerlöschern bzw. Wandhydranten.


Dabei gibt die Richtlinie die Anzahl der benötigten Feuerlöscher, abhängig von Brandklassen, Grundfläche und Brandgefährdung, vor. Zur Grundausstattung für sämtliche Betriebe zählen wie nach wie vor Feuerlöscher der Brandklasse A und B entsprechend der nach der Grundfläche bestimmten Löschmitteleinheiten. Anhand von drei Tabellen lässt sich diese Anzahl eindeutig ermitteln.
Rechenbeispiele im Anhang erleichtern die Berechnung. Außerdem werden Grundanforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen formuliert.  Diese beinhalten neben Vorgaben zu Brandschutzzeichen und Kennzeichnung von Feuerlöschern, Kriterien zur Erreichbarkeit in punkto Griffhöhe oder dass der nächstgelegene Feuerlöscher möglichst nicht weiter als 20 Meter entfernt ist.

Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

Für zielgerichtete Brandschutzmaßnahmen sorgen die Neuregelungen hinsichtlich Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung. Geht die anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelte Brandgefährdung über eine normale Gefährdung hinaus, sind nach der neuen ASR A2.2 zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Hierbei handelt es sich um konkrete auf die jeweilige Gefährdung abgestimmte Maßnahmen, beispielsweise in Form von zusätzlichen Feuerlöschern für gefährdete Arbeitsplätze oder auf die Brandgefährdung abgestimmte Löschmittel. Die Arbeitsstättenrichtlinie nennt zahlreiche Beispiele für Arbeitsplätze und Tätigkeitsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung unterteilt nach Handel und Logistik, Dienstleistung, Industrie und Handwerk. Für Baustellen werden in einen Abschnitt gesonderte Anforderungen benannt.

Darüber hinaus enthält die neue ASR A2.2 eine Passage „Betrieb“, welche die Aspekte Mitarbeiterunterweisung, betriebliche Brandschutzhelfer als Prüf- und Wartungspflichten betrifft.

» Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 – kostenloser Download auf BAuA.de

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