„Großbrand in Lagerhalle – Großbrand in Recycling-Betrieb – Großbrand in Werft“. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Google-Suche einen neuen aktuellen Fall zutage fördert. Häufig passiert das nachts, sodass meist keine Mitarbeiter in den Betrieben sind. Trotzdem werden der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle jährlich gemeldet, deren Ursache auf Brandentstehung und Explosionen zurückzuführen war. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher eine große Bedeutung zu.
Für die Brandentstehung sind drei Voraussetzungen nötig, die oft als „Verbrennungsdreieck“ bezeichnet werden: Es muss brennbares Material vorhanden sein, Sauerstoff und die nötige Zündenergie (Wärme, mechanische oder elektrische Funken etc.). Alle drei Faktoren müssen räumlich und zeitlich zusammentreffen.
Elektrizität im weitesten Sinn ist – noch vor menschlichem Fehlverhalten – die häufigste Ursache für Brände. Das reicht vom Kabelbrand über den technischen Defekt in einem Gerät bis hin zum Lichtschalter, dessen Schaltfunke eine durch Gefahrstoffaustritt brennbare Atmosphäre entzündet.
Die Zündenergie muss nicht immer sichtbar von außen eingebracht werden wie z. B. bei Funken, sie kann auch durch Überhitzung des brennbaren Stoffes selbst entstehen. Die sogenannte „Selbstentzündung“ ist ein durchaus häufiger Grund für Brände. Dass sie an Orten vorkommt, wo man so etwas nie erwarten würde, zeigen Brände in Wäschereien oder Hotels. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu eigens eine Informationsschrift herausgegeben mit dem Titel „Vermeidung von Textilbränden durch Selbstentzündung fettverschmutzter Textilien.“ Was zunächst skurril klingt, hat einen klaren naturwissenschaftlichen Hintergrund: Wenn nach einem Waschgang noch leicht entzündliche Öl- oder Fettreste in den Textilien vorhanden sind, kann schon die Wärmeenergie des Wäschetrockners ausreichen, um das Material zu entzünden. Das kann im Trockner selbst geschehen oder erst Stunden danach, wenn die noch warmen Textilien aufeinander gestapelt werden.
Wie mehrere Ursachen zusammenwirken und einen Brand erzeugen, zeigt auch ein Beispiel aus der Gastronomie: Eine Fritteuse ging in Flammen auf, erzeugte einen sehr heißen Fettbrand, der wiederum setzte die gesamte Küche in Brand. Die Feuerwehr konnte gerade noch verhindern, dass das Feuer auf den Rest des Gebäudes übergriff.
Was war passiert: Das Fett in der Fritteuse wurde über die vorgeschriebene Höchstgrenze von 230 Grad hinaus erhitzt und hatte sich selbst entzündet. Das sollte eigentlich technisch ausgeschlossen sein, da die Geräte mit einem automatischen Temperaturbegrenzer ausgestattet sein müssen, der bei Überschreiten der Temperatur den Strom abschaltet. Der aber war defekt, die Fritteuse heizte weiter bis zum Brand. Und jetzt kommt das menschliche Fehlverhalten ins Spiel: Der Betreiber des Restaurants hatte 16 Jahre lang keine der regelmäßig vorgeschriebenen Arbeitsmittelprüfungen an der Fritteuse durchgeführt.
Der Unternehmer muss bei der Gefährdungsbeurteilung die Brandgefahren in seinem Betrieb erfassen und, daraus folgend, Maßnahmen definieren. Das kann beispielsweise bedeuten, dass er versucht, die „Brandlast“ zu vermindern. Brandlast ist ein Fachbegriff aus dem Brandschutz und bezeichnet die Wärmeenergie, die das auf einer bestimmten Grundfläche vorhandene brennbare Material freisetzen würde, wenn es zum Brand kommt. Einfacher ausgedrückt: möglichst wenig brennbares Material (z. B. alte Kartonagen. Verpackungsmaterial u. Ä.) in der Nähe einer Maschine aufbewahren, die mechanische Funken erzeugt.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) ist in Deutschland die wichtigste Grundlage zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Brandgefährdungen. In Österreich ist die Arbeitsstättenverordnung (AStV) wichtigste Norm für Maßnahmen des Brandschutzes. Darüber hinaus bietet das staatliche Unternehmensserviceportal (USP) eine Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen im Betrieb. In der Schweiz sind die Brandschutznormen und -richtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes.
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