Rainer, tätig als Lagerleiter stellte folgende Fragen zum Thema „PSA bei Höhenarbeiten“:

Muss auf einer Hubarbeitsbühne oder bei Arbeiten in Höhen ein Schutzhelm getragen werden?

Produktexperte

Danke für die Frage Rainer. Prinzipiell muss laut DGUV 112-198 (Anwendung von PSAgA) kein Helm getragen werden. Meist resultiert dies dann aber aus der Gefährdungsbeurteilung, denn wenn der Anwender stürzt kann meist nicht ausgeschlossen werden, dass er irgendwo mit dem Kopf anstößt. Kann man diesen Fall wirklich komplett ausschließen, dann darf ich auf einen Helm verzichten. Nun sollte man aus einer Hubarbeitsbühne bei richtiger Anwendung der PSA gegen Absturz nicht herausfallen, da man ja rückhaltend gesichert ist. In der Praxis kann dies jedoch passieren wenn die Mitarbeiter auf das Geländer klettern oder ähnliches. Zudem kann man bei zu schnellem Auffahren mit der Bühne ebenfalls mit dem Kopf anschlagen.

Muss der Arbeitshelm bei Arbeiten in Höhen mit Riemen versehen sein?

Unsere klare Empfehlung: Das Tragen eines Helmes mit Kinnriemen und seitlichem Anprallschutz. Ein Kinnbandgurt sorgt dafür, dass der Helm im Falle eines Sturzes fest am Kopf gehalten wird.

SETON bietet für Höhenarbeiten und Rettungseinsätze Schutzhelme für Höhenarbeiten.