Vorgehen Prüfung nach 89/391/EWG, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1201
Allgemeine Grundlage der Betriebsmittelprüfung: BetrSichV
Konkrete Ausgestaltung und ergänzenden Informationen: TRBS 1201
Neben der gesetzlichen Grundlage durch die BetrSichV existieren viele weitere Prüfvorschriften des Gesetzgeber oder der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) für einzelne Betriebsmittel oder Betriebsmittelklassen. Insbesondere ist für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) maßgeblich. Darin werden weiterführende und ergänzende Vorschriften für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel festgelegt.
Ferner gelten Vorschriften für die Wiederholung von Prüfungen: Entweder nach einem festgelegten Intervall eine Wiederholungsprüfung oder aufgrund einer Änderung am Arbeitsmittel oder dessen Arbeitsplatzumgebung, z.B. infolge einer Instandhaltung.
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