Experteninterview

Experten klären Fragen zur neuen ASR A1.3

In einem Experteninterview befragen wir den SETON Produktexperten und die Sicherheitsbeauftragte zu den Änderungen der Sicherheitskennzeichnung und der Neuauflage der ASR A1.3 im Jahr 2013

Frage: Unter dem Motto „Sicherheitskennzeichnung im Wandel“ machen Sie seit geraumer Zeit auf Änderungen in diesem Bereich aufmerksam. Worum handelt es sich dabei genau?

Produktexperte: Die Veröffentlichung der EN ISO 7010 hat eine ganze Reihe Änderungen auf den Weg gebracht. Diese Norm vereinheitlicht die Symbole der Sicherheitskennzeichnung zu einem internationalen Standard. Durch die Übernahme in die DIN EN ISO 7010 wurde die Umsetzung in ein nationales Regelwerk vollzogen. Hierauf folgte nun die Anpassung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, welche die wichtigste Norm in Sachen Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz darstellt und seit kurzem gültig ist.

Frage: Worin bestehen die wesentlichen Änderungen?

Sicherheitsbeauftragte: Die neue ASR A1.3 wird die meisten neuen Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 und einige ausgewählte Zeichen der Restnorm DIN 4844-2 übernehmen. Diese neuen Symbole weichen zum einen in der Art der Darstellung von den bisherigen Symbolen ab, z.B. die Abbildungen von Menschen und Geräten sehen anders aus. Zum anderen enthält die Norm neue Symbole, die es in der ASR A1.3 von 2007 nicht gab.

Sicherheitskennzeichnung-ASR-A1-3

Frage: Wie haben Sie sich auf die neue ASR A1.3 vorbereitet?

Produktexperte: Wie gesagt machen wir schon seit der Veröffentlichung der EN ISO 7010 auf die neuen Sicherheitssymbole aufmerksam. Den Fortschritt der Normenübernahme verfolgen wir intensiv und richten das SETON Produktangebot darauf aus. Innerhalb der letzten Monate haben wir das Sortiment sukzessive ausgebaut. Inzwischen sind über 80 neue Sicherheitszeichen in den Kategorien Verbotsschilder, Gebotsschilder, Warnschilder, Brandschutzschilder und Rettungszeichen erhältlich. Die Veröffentlichung der ASR A1.3 bringt nochmals neue Symbole mit sich, da sich hierin zusätzliche Sicherheitssymbole aus der neuen (Rest-) Norm DIN 4844-2 wieder finden, für die noch kein international einheitlicher Standard vorliegt.

Frage: Was bedeutet dies für die bisherige Sicherheitskennzeichnung. Müssen Unternehmen Ihre komplette Sicherheitskennzeichnung ersetzen?

Sicherheitsbeauftragte: Bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten wie der ASR A1.3 handelt es sich um praxisnahe Vorgaben und Maßnahmen mit deren Umsetzung die Pflichten der Arbeitsstättenverordnung als erfüllt angesehen werden. Falls abweichende Maßnahmen unternommen werden, obliegt es dem Nachweis des Arbeitgebers, dass damit dasselbe Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Für die Sicherheitskennzeichnung wäre dies durch die Verwendung der bisherigen Symbole der Fall und damit in der Verantwortung des Unternehmers bzw. Sicherheitsbeauftragten. Entscheidend ist in jeder Hinsicht, die Sicherheitssymbole einheitlich zu verwenden und nicht miteinander zu kombinieren.

Frage: Was raten Sie Ihren Kunden?

Produktexperte: Wir empfehlen generell eine Kennzeichnung nach dem Stand der Technik und somit einheitlich auf die neuen Symbole der ASR A1.3 umzusteigen. Auf diese Weise werden Unternehmen heutigen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich zunehmender Internationalisierung, gerecht. Die Symbole sind international verständlich und erhöhen die Arbeitssicherheit – neue Kennzeichnung bedeutet: weniger Unfälle, weniger Kosten, eine Investition – die sich auszahlt.

Frage: Müssen Arbeitgeber noch weitere Punkte berücksichtigen?

Sicherheitsbeauftragte: Die Aufklärung über die Bedeutung von Sicherheitssymbolen ist wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsunterweisung. Werden die neuen Symbole zur Sicherheitskennzeichnung eingesetzt, sollte dies sich in der Unterweisung widerspiegeln.

» Download der neuen ASR A1.3 bei der BAuA