von SETON Produkt Experte | 9. Januar 2021 | Allgemein, Arbeitsstätten, Brandschutz
Für Notausgänge in Firmengebäuden gelten wegen ihrer Bedeutung für die Sicherheit von Arbeitnehmern eine ganze Reihe spezieller Regeln. Neben den baulichen Maßnahmen, die für eine sichere und zügige Evakuierung getroffen werden müssen, sind für die sicherheitsgemäße Nutzung von Notausgängen auch Regeln zur Kennzeichnung und zur Absicherung der Notausgänge unverzichtbar.
von SETON Produkt Experte | 30. August 2020 | Allgemein, Arbeitsstätten, Brandschutz
Notleuchten gibt es für die verschiedensten Zwecke und dienen allgemein der Sicherheit und Orientierung des Menschen bei Notfällen. Da es bei einem Notfall oftmals auch um Leben und Tod geht, ist es besonders wichtig, dass Installationen wie Notbeleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Leuchten an sich, sondern auch um die vielen anderen Komponenten, die bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass es „Licht“ wird.
von SETON Produkt Experte | 13. Januar 2020 | Gefahrenstellen
Rutschunfälle lassen sich durch den richtigen Bodenbelag vermeiden. Die ASR A1.5/1,2 definiert Güteklassen für Bodenbeläge, die den Grad der Rutschsicherheit angeben.
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören nach wie vor zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Ein häufiger Grund für derartige Unfälle sind Bodenbeläge, die der Arbeitsplatzumgebung nicht angemessen sind. Glatte Oberflächen in Verkaufsräumen oder nicht ausreichende Flüssigkeitsabsorption in Nassräumen können beispielsweise schnell zu Unfällen führen.
von SETON Produkt Experte | 28. November 2019 | Allgemein
Auch 2020 finden wieder viele Kampagnen zu den Aktionstagen des Arbeitsschutzes statt. Daher lohnt es sich nicht nur, die gesetzlichen Feiertage im Blick zu behalten, sondern auch die Gedenk- und Aktionstage rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. So begleiten etwa den Tag der Ersten Hilfe am 12. September 2020 oder den Tag der Sicherheit am Arbeitsplatz am 28. April 2020 traditionell Programme, Workshops oder Kampagnen, an denen es sich lohnt teilzunehmen.
von SETON Produkt Experte | 9. September 2019 | Allgemein
Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.
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