Rutschunfälle – Antirutsch-Beläge und Rutschhemmung

Rutschunfälle lassen sich durch den richtigen Bodenbelag vermeiden. Die ASR A1.5/1,2 definiert Güteklassen für Bodenbeläge, die den Grad der Rutschsicherheit angeben.

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören nach wie vor zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Ein häufiger Grund für derartige Unfälle sind Bodenbeläge, die der Arbeitsplatzumgebung nicht angemessen sind. Glatte Oberflächen in Verkaufsräumen oder nicht ausreichende Flüssigkeitsabsorption in Nassräumen können beispielsweise schnell zu Unfällen führen.

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Auch 2020 finden wieder viele Kampagnen zu den Aktionstagen des Arbeitsschutzes statt. Daher lohnt es sich nicht nur, die gesetzlichen Feiertage im Blick zu behalten, sondern auch die Gedenk- und Aktionstage rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. So begleiten etwa den Tag der Ersten Hilfe am 12. September 2020 oder den Tag der Sicherheit am Arbeitsplatz am 28. April 2020 traditionell Programme, Workshops oder Kampagnen, an denen es sich lohnt teilzunehmen.

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Anforderungen & Ausbildung

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.

Rettungskette – was tun bei einem Notfall

Im Notfall richtig handeln – darauf sollten Sie achten: Die Rettungskette zeigt, wie eine lückenlose Versorgung von Notfallpatienten funktionieren soll. Sie umfasst vier Bestandteile, die ineinander greifen. Sie beginnt am Ort des Geschehens mit dem Ersthelfer und endet in der Klinik. Heute in der Regel vorausgesetzt, zählten in der Vergangenheit die Absicherung und der Eigenschutz ebenfalls dazu. Es gilt: Die Rettungskette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.

Hitze am Arbeitsplatz: Welche Grenzen gibt es?

So schön die sommerlichen Temperaturen in der Freizeit sind, so sehr können sie während der Arbeit zur Tortur werden. Ab einer Raumtemperatur von über +26 °C beginnt, je nach Tätigkeit, die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern merklich nachzulassen. Deswegen ist eine Temperaturregulierung im Sommer genauso elementar, wie die Heizung im Winter. Obwohl es “Hitzefrei” im Büro oder einen konkreten Anspruch auf eine Klimaanlage nicht gibt, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zu treffen.