Gewerbsmäßige Abfalltransporte sind vorne und hinten durch A-Schilder zu erkennen

Die weißen Schilder mit einem schwarzen A sind künftig häufiger an Lkw zu sehen. Dabei steht das A nicht für Anfänger, sondern für Abfall. Das A-Schild besagt, dass Abfälle transportiert werden.

Zum 1. Juni 2012 ist eine neue Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Kraft getreten. Die Neufassung dient der Umsetzung der EU-(Abfall-)Richtlinie 2008/98/EG. Bei dem KrWG handelt es sich um die zentrale Regelung des deutschen Abfallrechts. Darin werden in neun Teilen Entsorgung, Transport und Überwachung von Abfall, sowie die juristischen Grundlagen für beteiligte Unternehmen und Institutionen geregelt. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und die Abfallbewirtschaftung sicher für Mensch und Umwelt zu gestalten.

Eine zentrale Neuerung der aktuellen Fassung betrifft die Kennzeichnung der Fahrzeuge bei Transporten. So müssen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen durch zwei deutlich erkennbare, rückstrahlende, Abfallschilder in Form von weißen Warntafeln kenntlich werden. Diese sogenannten A-Schilder  sind vorne und hinten anzubringen und kennzeichnen Abfalltransporte im öffentlichen Straßenverkehr. Die Regelung richtet sich an Unternehmen oder Personen, die in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf die Sammlung oder Beförderung von Abfällen spezialisiert sind.

Ausgenommen bleiben Abfalltransporte von Unternehmen, die nicht auf Abfalltransporte spezialisiert sind, wobei die Kriterien zur Beurteilung, ob eine gewerbsmäßige Abfallbeförderung vorliegt, nicht konkret definiert sind. Beispielsweise kann die Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Beförderung für die Gewerbsmäßigkeit sprechen.

Die Vollzugshinweise zur A-Schilder-Pflicht empfehlen, aufgrund der Umstellungszeit, den Bußgeldtatbestand erst ab dem 01. September 2012 anzuwenden.

» Zur Neufassung des KrWG auf der Seite des Bundesumweltministeriums

» Details zur A-Schilder-Pflicht in den Vollzugshinweisen zum KrWG

Es besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde, die Ihnen entsprechende Webformulare bereitstellt:
» Infoseite der ZKS Abfall 

Als Kennzeichnungsspezialist für Firmen und Behörden bietet SETON normgerechte Schilder und Transportkennzeichnung. Die reflektierenden Abfallschilder sind als starre Tafel oder klappbare Lkw-Schilder erhältlich.

» SETON A-Schilder

Interessieren Sie Neuigkeiten zur Kennzeichnung und zum Arbeitsschutz? Melden Sie sich jetzt für den SETON Newsletter an!