Spätestens Anfang November in Hamburg, Anfang Dezember in Frankfurt, in der Woche vor der Wintersonnenwende in Wien oder Zürich lässt es sich nicht mehr vermeiden im Dunkeln zu arbeiten. Dann sind die Tage kürzer als die 8,5 Stunden, die europäische Arbeitnehmer üblicherweise auf der Arbeit verbringen. Neben einer ganzen Reihe von Effekten für die Arbeit, hat die erschwerte Sichtbarkeit auch einen bedeutenden Einfluss auf den Arbeitsschutz.
Personen müssen gerade bei schlechten Sichtverhältnissen, aber auch wenn es darauf ankommt, schnell erkannt zu werden, gut sichtbar sein. Während der kurzen Tage werden Warnwesten daher für Arbeiten im Freien, wie z.B. beim Winterdienst, zunehmend wichtiger. Bei vielen Berufen gehört das Tragen von Warnkleidung aber auch ganzjährig zu den Pflichten als Arbeitnehmer.
Warnkleidung wird durch zwei Eigenschaften definiert: Fluoreszenz und Reflexion. Warnwesten oder andere Warnkleidung muss sowohl mit einer fluoreszierenden Oberfläche beschichtet sein, als auch über Reflexstreifen verfügen. Die Fluoreszenz wird meist durch die Verwendung von Tagesleuchtfarben erreicht. Die EN 471, die die Eigenschaften von Warnkleidung bestimmt, legt dabei die ausschließliche Verwendung der Farben Gelb, Orange-Rot und Rot fest. Bei öffentlichen Trägern hat sich für die meisten Tätigkeiten Orange-Rot als Standard etabliert, bzw. ist als solcher festgelegt worden. Die Reflexionseigenschaft wird nach EN 471 durch Reflexstreifen erreicht. Die Reflexstreifen sind dabei üblicherweise als zwei Querstreifen auf der Warnkleidung angebracht.
Ferner definiert die EN 471 drei Klassen für Warnkleidung. Diese Schutzklassen hängen von den Sichtverhältnissen und damit verbundenen Risiken ab und legen fest, welche Schutzkleidung getragen werden muss. Reicht für Schutzklasse 1 eine Warnhose, muss für Situationen, die Schutzklasse 2 ausmachen, mindestens eine Warnweste getragen werden und für Schutzklasse 3 eine fluoreszierende Warnweste oder Warnschutzjacke mit Reflexstreifen.
Umfassende Informationen zum Thema Warnkleidung bietet eine 40-seitige Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Broschüre ist kostenlos als Download erhältlich.
» Informationsschrift der DGUV zu Warnkleidung
» SETON Warnwesten und Warnkleidung
Muss ich ,wenn ich im Wachdienst Streife laufe,über meine Dienstbekleidung noch eine Warnweste tragen
Danke für die Frage. Die Erfordernis einer Warnweste ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Beispiele hierzu findet man in der Ermittlungs- und Entscheidungshilfe für das Tragen von Warnkleidung im Anhang der BGI 8591. In der DGUV Information 212-016 – Warnkleidung (bislang BGI 8591) ist erläutert, dass Warnkleidung dann getragen werden muss, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll. Dies trifft für alle Arbeitssituationen zu, bei denen am Tag sowie bei Dämmerung und Dunkelheit das Übersehen werden ein Risiko darstellt. Wir können das Tragen einer Warnweste somit nur empfehlen.