Je nach Situation müssen Verkehrsschilder schon von Weitem sichtbar sein. Was aber die Situation ausmacht, ist im Allgemeinen die zulässige Geschwindigkeit, die auf der Straße gefahren werden darf. Wie gut Verkehrszeichen sichtbar sind, hängt von ihren Reflexionseigenschaften und ihrer Größe ab.
Die Anforderungen an Verkehrsschilder auf Autobahnen, innerorts oder auf einem Betriebsparkplatz können sehr unterschiedlich sein. Auch wenn im Wesentlichen die gleichen Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, müssen die Schilder z.T. völlig andere Eigenschaften erfüllen. So müssen Verkehrsschilder, die den Verkehr auf einer Autobahn regeln, auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten noch frühzeitig zu sehen sein. Sichtbarkeit ist aber untrennbar mit der Größe des Schildes verbunden. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Größenbereiche für Verkehrsschilder festgelegt. Schilder, die in bestimmten Verkehrsbereichen zum Einsatz kommen, müssen sich an diesen Größenbereichen orientieren.
Maßgeblich für die Größe des Schildes ist die zulässige Geschwindigkeit auf dem Verkehrsweg, auf dem sie eingesetzt werden:
Form | Verkehrszeichen | Format | Größe | Bereich |
---|---|---|---|---|
Dreieckig | Gefahrenzeichen | Größe 3 | Seitenlänge 1.260 mm | ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen) |
Dreieckig | Gefahrenzeichen | Größe 2 | Seitenlänge 900 mm | 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen) |
Dreieckig | Gefahrenzeichen | Größe 1 | Seitenlänge 630 mm | bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche) |
Rund | Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen | Größe 3 | Ø 750 mm | ab 80 km/h (Autobahnen und Landstraßen) |
Rund | Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen | Größe 2 | Ø 600 mm | 20 – 80 km/h (Innerorts und Landstraßen) |
Rund | Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen | Größe 1 | Ø 420 mm | bis 20 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche) |
Achteckig | Stop-Schild | Übergröße | Ø 1050 mm | Landstraßen |
Achteckig | Stop-Schild | Standardgröße | Ø 900 mm | |
Quadratisch | Bspw. Hauptstraße | Größe 3 | Seitenlänge 840 mm | ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen) |
Quadratisch | Bspw. Hauptstraße | Größe 2 | Seitenlänge 600 mm | 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen) |
Quadratisch | Sonderhinweise | Größe 1 | Seitenlänge 420 mm | bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche) |
Rechteckig | Sonderhinweise | Größe 3 | H x B 1.260 x 840 mm | ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen) |
Rechteckig | Sonderhinweise | Größe 2 | H x B 900 x 600 mm | 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen) |
Rechteckig | Bspw. Hauptstraße | Größe 1 | H x B 630 x 420 mm | bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche) |
Was fehlt sind die Zonenschilder. „Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1,sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten.“
Frage: welchen Durchmesser muß das Gebotszeichen 30 km/h mindestens haben, um lt. Gesetz gültig zu sein ?
Danke für Ihre Frage. Gemäß der StVO muss ein Verkehrsschild „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ einen Durchmesser von 60 cm aufweisen. Die Größe des Verkehrsschildes ist vom erlaubten Geschwindigkeitsbereich abhängig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch in der Kategorie Verkehrsschilder
Auf vielen Radwegen sind Verkehrsschilder vorhanden, die die hier genannten erforderlichen Größen deutlich unterschreiten. Sind diese dann ungültig?
Danke für Ihre Frage. Leider liegen uns dazu keine konkreten Informationen oder Urteile vor. Werden Verkehrsschilder beispielsweise durch Schnee oder Büsche verdeckt, ist der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz heranzuziehen. Spätestens im Streitfall könnte sich eine Unwirksamkeit aufgrund der Sichtbarkeits-Anforderungen ergeben.
Hallo, gilt die Mindestgröße auch für das Vorschriftzeichen 258, bzw. wie groß muss den solch ein VZ mindestens sein um gültig zu sein?
Mit freundlichen Grüßen
R. Feldmann
Ja, sofern es sich um Verkehrswege nach StVO handelt wäre die Größe entsprechend der obigen Tabelle zu wählen.
Do you have any info on „arrow shaped“ signs, such as directional signals on the highway?
Übersetzung: Haben Sie Informationen zu pfeilförmigen Schilder, z.B. Wegweisern? Für wegweisende Beschilderung gibt es Richtlinien RWB / RWA, wonach sich die Schriftgröße nach Geschwindigkeitsbereichen richtet z.B. unter 40 km/h eine Höhe von 105 mm. Zu den genannten Stichwörtern finden Sie online weitere Details.