Richtiger Umgang mit Sicherheitsmesser

Schnittverletzungen gehören mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen und allein im deutschen Warenhandel ereignen sich jährlich rund 3.000 Unfälle im Umgang mit Handmessern, die einen Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen nach sich ziehen. Die Anzahl an Unfällen, die nicht von der Statistik erfasst werden, wird von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) als bedeutend größer eingeschätzt.

Dabei sind typische Unfallarten auffällig: Fast zwei Drittel der Unfälle passierten beim Abrutschen der Klinge während des Schneidens. Halb so viele Unfälle kamen durch das Austreten des Messers nach dem Schneiden zustande. Ebenso auffällig ist aber auch, dass viele dieser Unfälle mit Schneidern geschehen, die nicht für die jeweilige Schneidaufgabe vorgesehen oder zu unsicher sind. So werden häufig einfache Scheren oder Cuttermesser und selten Sicherheitsmesser mit sich selbstständig einziehender Klinge verwendet. Die Auswahl des richtigen Messers, wie beispielsweise ein Folien- oder Kartonmesser, für die entsprechende Tätigkeit ist für die Vermeidung von Unfällen somit der erste und wichtigste Schritt.

Mit diesen präventiven Maßnahmen können Sie Ihre Mitarbeiter ganz einfach vor Messerunfällen schützen:

  • Messer sollten einen nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalteten Griff haben sowie abrutschsicher sein
  • Nur Kartonmesser mit scharfer und unbeschädigter Klinge verwenden
  • Sobald die Klinge im Karton ist, den Daumen vom Klingenschieber nehmen
  • Den Karton festhalten, sodass er nicht wackelt, rutscht oder kippt und die Klinge nicht zur festhaltenden Hand führen
  • Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung, wie Schnittschutzhandschuhe
  • Kunststoffbänder mit der Hand festhalten, damit sie nicht plötzlich wegschnellen
  • Den Klingenwechsel vorsichtig und entsprechend der Herstellerangaben durchführen
  • Ausgewechselte Klingen nicht in den Papierabfall werfen. Beispielsweise eignen sich Weithalsdosen zur Sammlung ausgetauschter Klingen.
  • Sichere Lagerung, d. h. Bereitstellung geeigneter Ablage- und Aufbewahrungsmöglichkeiten
  • Ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes
  • Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sowie Erstellung von Betriebsanweisungen für eine sichere Handhabung

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