Richtig geschützt vor Gefahrstoffen

Mit der TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ sowie der neu gefassten TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ sind Anfang des Jahres zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe in Kraft getreten.

Die TRGS 800 behandelt Brandschutzmaßnahmen bei brennbaren und oxidierenden Stoffen. Leitgedanke der Technischen Regel ist es, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dadurch Tätigkeiten in solche mit normaler, erhöhter oder hoher Brandgefährdung einzustufen. Aus dieser Einstufung empfehlen sich Schutzmaßnahmen, die in der TRGS 800 tabellarisch aufgelistet sind.

Die TRGS 400 wurde um die Aspekte Gefährdungsbeurteilung bei außergewöhnlichen Betriebszuständen erweitert. Damit deckt sie jetzt auch insbesondere Wartungs-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten, An- und Abfahrvorgänge von Prozessen sowie die Beseitigung von Betriebsstörungen ab. Ferner wurde die Technische Regel um das risikobasierte Grenzwertkonzept für krebserzeugende Stoffe bei der Gefährdungsbeurteilung ergänzt. Dabei handelt es sich um eine Orientierung für die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit karzinogenen Stoffen.

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