16-Gefahrstoffkennzeichnung

Mit dem letztgültigen Inkrafttreten der GHS/CLP-Verordnung ändert sich auch für die Rohrkennzeichnung einiges. Ebenso wurde die für die Rohrkennzeichnung maßgebliche DIN 2403 überarbeitet. Daher fragt SETON nach, wie Anwender mit diesen Änderungen umgehen?

Am 01. Juni 2015 endet die letzte Übergangsfrist zur Umsetzung der GHS/CLP-Verordnung für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Rohrleitungskennzeichnung, sofern Rohre und Leitungen Gefahrenstoffe transportieren. Zudem wurde die am weitesten verbreitete Norm für die Rohrleitungskennzeichnung, die DIN 2403, überarbeitet.

Diese Umstellungen nimmt SETON zum Anlass nachzufragen: Wie weit sind Sie mit diesen Änderungen bereits vertraut? Bewerten Sie Ihren Informationsstand zur Anwendung von GHS-Gefahrensymbolen und der neuen DIN 2403 mit vier Antwortoptionen. Dies hilft uns, künftige Fachbeiträge gezielt auszuwählen. Die Frage nach den aktuellen Kennzeichnungs-Vorgaben soll einen Blick in die Praxis eröffnen. Zusammen mit der Frage nach Auswahlmöglichkeiten werden Praxisanforderungen zur Produktgestaltung ermittelt.