Jedes Jahr erschüttern uns neue Nachrichten über die vielen Brandtoten und die hohen materiellen und immateriellen Schäden. 70 % der Opfer werden im Schlaf überrascht und sind dann Rauch und Feuer häufig schutzlos ausgeliefert. Dabei sterben 95% der Brandopfer nicht durch das Feuer, sondern durch den Rauch und die sich entwickelnden Brandgase.
Dass Rauchmelder tatsächlich Leben retten können ist in vielen Ländern statistisch belegt. In den USA ist die Opferzahl mit Einführung der Rauchmelderpflicht um über 40 % gesunken. In Deutschland ist in manchen Bundesländern sogar ein Rückgang der Brandtoten von über 80 % zu verzeichnen. Diese Zahlen sprechen eindeutig für sich!
Und nicht nur das: Rauchmelder sind günstig in der Anschaffung und problemlos, schnell und einfach zu installieren, auch in bestehenden Gebäuden. Doch was genau ist dieses kleine Gerät, hinter dem so viel steckt?
Was genau ist ein Rauchmelder?
Als Rauchmelder oder Brandmelder bezeichnet man alle technischen Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen.
Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand physikalischer Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zum Sach- und Personenschutz meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der Feuerwehr.
Unterschied Rauchwarnmelder vs. Brandwarnmelder
Oftmals werden Rauchmelder und Brandmelder im selben Zusammenhang genannt, oder man spricht von Rauchmeldern wenn eigentlich Brandmelder gemeint sind, oder umgekehrt. Dabei sind Rauchmelder und Brandmelder unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Funktionsweisen und Einsatzgebieten und Gesetzen. Auch wenn Rauchmelder unter den Oberbegriff Brandmelder fallen, ist doch eine Abgrenzung unbedingt notwendig.
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder – oder Rauchmelder – werden hauptsächlich im privaten Bereich verwendet, kommen aber auch im gewerblichen Bereich zum Einsatz in Betrieben, die keinen Brandschutzauflagen unterliegen. Es handelt sich um automatische Warnmelder, der bereits bei der kleinsten Rauchentwicklung ein akustisches Alarmsignal auslöst – wie ein Frühwarnsystem! Das akustische Signal informiert die Menschen im Umkreis, z.B die Bewohner eines Hauses. Im Gegensatz zu einer Brandmeldeanlage informiert ein Rauchwarnmelder im Brandfall nicht die Feuerwehr! Jedoch können z.B. Funk-Rauchmelder den Alarm an ein Wachschutz-Unternehmen oder aber ein privates Telefongerät weitergeben.
Brandwarnmelder
Brandwarnmelder werden vorrangig in Verbindung mit Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden eingesetzt. Brandmeldeanlagen beinhalten im Regelfall automatische sowie auch nicht-automatische Brandmelder. Automatische Brandmelder sind in ihrer Funktionsweise Rauchwarnmeldern ähnlich, jedoch melden sie Unregelmäßigkeiten nicht durch einen direkt hörbaren Alarm sondern die Meldung geschieht an die Brandmeldezentraleinheit.
Bei den nicht-automatischen Brandwarnmeldern sind handelt es sich hauptsächlich um den rot-lackierten Handfeuermelder (früher auch Druckknopfmelder, in Deutschland durch DIN 14675, in Österreich durch ÖNORM EN 54-11 in Handfeuermelder umbenannt). Eine Glasscheibe, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss, schützt den Knopf vor Witterungseinflüssen oder zufälliger Berührung. Das anschließende Drücken des Knopfes löst in der Brandmeldezentrale einen Alarm aus. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgestellt werden. So soll ein Missbrauch verhindert werden, welcher strafbar ist. Ein spezielles Piktogramm kennzeichnet den Standort von Feuermeldern in einem Brandschutzplan.
Andere Warnmelder
Alarmierungseinrichtungen, die anderen Zwecken als der Brandmeldung dienen, haben blaue Handmelder. Blaue Handmelder geben nur Alarm in einem Objekt aus (Hausalarm), der nicht zu einem Alarm bei der Feuerwehr oder Polizei führt. Gelbe, graue, blaue und weiße Handmelder lösen eine Rauchabzugsanlage (für diese ist ab den 2010er Jahren nur die Farbe Orange zugelassen) oder eine manuelle Brandbekämpfungseinrichtung (beispielsweise CO2-Löschanlage) aus.
Pflichten über Pflichten! – Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, zum Schutz Ihres Betriebes!
Auch wenn Ihr Betrieb nicht dazu verpflichtet ist, eine Brandmeldeanlage zu installieren, sollten Sie in jedem Fall mit Hilfe von Rauchwarnmelder Ihre Mitarbeiter und Ihr Hab und Gut vor einem vernichtenden Brand schützen.
Oder sind Sie Eigentümer einer Wohnung oder in der Wohnungswirtschaft tätig? Oder hat Ihr Betrieb einen Schlafraum? Dann trifft vielleicht die Rauchmelder-Pflicht für Sie zu!
Informieren Sie sich jetzt und erfahren Sie mehr in unserem Leitfaden Rauchmelder.
Schon entschieden? – In unserem Online-Shop finden Sie unser umfangreiches Sortiment an Rauchmeldern.
NEU bei SETON sind fünf Rauchmelder-Modelle der Qualitätsmarke ABUS. Vom Rauchmelder ABUS RWM100 über den Langzeitrauchmelder ABUS RWM150 bis hin zum Funk-Rauchmelder ABUS RWM450 finden Sie garantiert das passende Modell für sich.
Sie möchten sich zum Thema Brandschutz informieren? Besuchen Sie unsere SETON Blog Kategorie „Brandschutz“.
Recht vielen Dank für die Erläuterung des Unterschiedes zwischen einem Rauchwarnmelder und einem Brandwarnmelder! Ich habe mir nie darüber Gedanken gemacht, ehrlich gesagt. Aber seitdem ich an einem IT Büro tätig bin, ist für mich das Brandschutzkonzept wichtig geworden. Im Sommer herrscht ja eine unheimliche Hitze! Die Rauchmelder sowie auch die Brandwarnanlagen sind echt wichtig geworden!
Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage.
Um Rauchwarnmelder zu installieren und jährlich zu überprüfen muss
ich da eine Zertifizierung haben?
Hier handelt es sich um ein Mietobjekt.
Im voraus vielen Dank für ihre Antwort.
Paul Liebel
Vielen Dank für Ihre Frage. Rauchmelder dürfen nur von Fachkräften installiert, gewartet oder geprüft werden, die eine entsprechende Zertifizierung haben. Denn ohne entsprechendes Wissen können Gefahren entstehen oder verschlimmert werden. Einige Zertifizierungen sind nur bestimmten Unternehmen vorbehalten. Empfohlen wird ein aktuelles Zertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle.
Wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung.
Von den Mietern wird jetzt verlangt alle mit Holz oder anderen Materialien verkleidete Decken für die Montage und den Betrieb von Rauchwarnmeldern zu entfernen. Es soll sonst zu Funktionsfehlern und die Betriebsfähigkeit beeinträchtigenden Fehlern kommen.
Aus der DIN Vorschrift ergibt sich dieses jedoch nicht. Anleitung dafür gibt es jedoch keinerlei Hinweise dafür. Vorgeschrieben ist nur, dass die Rauchmelder von unten Einsehbar sein müssen.
Außerdem wurde eine nicht zertifizierte Firma mit der Durchführung der Montage (ankleben) beauftragt .
Die vorgesehene Firma ist ein Ablesedienst für Kalt- und Warmwasserzähler sowie Abrechnung des Wärmeverbrauches von Heizungsanlagen.
Müssen wir das hinnehmen oder gibt es eine Möglichkeit dies abzulehnen?
Der Vermieter ist für die Installation und Funktionsfähigkeit der Rauchmelder verantwortlich. Planungsgrundlage sind hierbei die entsprechenden Baupläne. Somit ist es nachvollziehbar, dass der Vermieter sich auf einen Zustand entsprechend der Baupläne beruft und nicht alle nachträglich vorgenommenen Einbauten individuell beurteilen lassen kann. Sie könnten ihrerseits einen Experten hinzuziehen und die konkreten Gegebenheiten bewerten lassen und sich mit dem Vermieter darauf basierend einigen.
Bezüglich der zweiten Frage zum beauftragten Montagedienst – dies wird sehr häufig von Dienstleistern der Energiewirtschaft angeboten. Sicher gibt Ihnen der Dienstleister auf Nachfrage oder dessen Webseiten selbst auch detaillierte Informationen dazu.
Danke für den tollen Beitrag. Fall es in Ordnung ist, würde ich gern an dieser Stelle auf die Infoseite http://www.rauchmelder.de hinweisen welche alle Informationen zu diesem Thema enthält.