Die Novelle der BetrSichV 2015 beinhaltete neue Regeln für die Sicherheit von Aufzugsanlagen. Eine dieser Regeln ist die Verpflichtung zur Anfertigung und Veröffentlichung eines Aufzugnotfallplans. Die Übergangsfrist für diese Pflicht endet am 31. Mai 2016.
Ob es sich um Wohnhäuser, Verwaltungsgebäude oder um ein Firmengebäude handelt – viele Gebäude besitzen Aufzüge. Gerade dann, wenn mehrere Stockwerke überwunden oder Lasten über mehrere Stockwerke transportiert werden müssen, kommt ein Bauwerk kaum ohne Aufzugsanlage aus. Solche Konstruktionen aus Kabinen, die innerhalb eines Schachts hoch und runter transportiert werden, müssen in einem einwandfreien Zustand sein, um gefahrlos genutzt werden zu können. Daher gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, die für den Betrieb einer Aufzugsanlage vorgeschrieben sind. Zentrale Rechtsgrundlage für diese Sicherheitsaspekte von Aufzügen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Mit der Novelle der BetrSichV wurden eine Reihe neuer Regeln für Aufzüge eingeführt, u.a. die Pflicht einen Aufzugnotfallplan anzufertigen und beim Notdienst zu hinterlegen. Diese Notfallpläne sollen das Vorgehen bei Notfällen und insbesondere Verantwortlichkeiten klären, etwa wenn ein Fahrstuhl steckenbleibt. Daher muss ein solcher Aufzugnotfallplan neben Angaben zu der Anlage selbst, etwa der genauen Adresse oder Fabriknummer, insbesondere die Kontaktdaten aller Verantwortlichen und die Notbefreiungsanleitung für den Aufzug enthalten. Spätestens zum 31. Mai 2016 muss diese Pflicht für alle Aufzugsanlagen umgesetzt werden.
Neben der Hinterlegung beim Notdienst muss auch in der Nähe der Aufzugsanlagen selbst der Notfallplan mit Nennung von Verantwortlichen vorliegen, etwa den Betreibern, dem Notdienst, sowie den Verantwortlichen für eine etwaige Befreiung oder Erste-Hilfe. Der TÜV Süd hat einen Muster-Notfallplan als Vorlage veröffentlicht. Dieser kann direkt am Bildschirm bearbeitet und ausgedruckt werden. Neben den Feldern, die ausgefüllt werden können, enthält die Aufzugnotfallplan-Vorlage auch Erläuterungshilfen, welche Angaben genau in dem Notfallplan gemacht werden müssen.
» TÜV Süd Muster-Notfallplan für Aufzugsanlagen
Somit lässt sich Ihr Aufzugnotfallplans im Handumdrehen erstellen. Füllen Sie einfach die Vorlage aus und drucken diese aus. Für die Anbringung des Aushangs finden Sie bei SETON passende Produkte, wie Sichttafel-Systeme oder Schaukästen. Kennzeichnen Sie Ihren Aushang deutlich, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann. Nutzen Sie hierzu unsere Schilder-Vorlage „Aufzugnotfallplan“!
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» SETON Kennzeichnungsprodukte zum Thema Aufzugsanlagen
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