Sicherheitsverantwortliche sollten Sie sich diese Termine im Kalender markieren. Nicht nur der Welttag für Arbeitssicherheit liegt mit dem 28. April dieses Jahr in der 17. Kalenderwoche, sondern auch der internationale Tag gegen Lärm am 25. April 2012. Eine gute Gelegenheit, den Zusammenhang beider Aktionstage in den Blick zu nehmen: den Schutz vor Lärmexposition am Arbeitsplatz.
Geeignete Maßnahmen für den Umgang mit Lärm hängen von vielen Faktoren ab. Ein Faktor ist die Höhe des hörbaren Schallpegels. Da das menschliche Ohr nicht alle Frequenzbereiche gleich gut wahrnimmt, wird der Schalldruck durch einen sogenannten A-Filter geschickt und durch die Angabe dB(A) gekennzeichnet. Diese Methode liefert einen deutlicheren Eindruck, wie sich der Schalldruck auf das menschliche Gehör auswirkt.
Neben dem reinen Schalldruck ist auch die Lärm-Expositionszeit von Bedeutung. Bei einer längerfristigen Beschallung mit einem Geräuschpegel über 85 dB erleidet das Gehör Schaden. Ab dieser Lautstärke ist ein Gehörschutz erforderlich, der den Schalldruck auf etwa 75 dB reduziert. Allerdings sollte der Schallpegel nicht noch weiter reduziert werden. Unterhalb von 75 dB kann die Sprachwahrnehmung eingeschränkt sein.
Bei der Auswahl von Gehörschutz empfiehlt es sich vom angegebenen SNR-Wert (Dämmwert des Gehörschutzes) eine Toleranz abzuziehen: bei Kapselgehörschutz 5 dB, Stöpseln 9 dB und speziell angefertigten Otoplastiken 3 dB. Ein Lärmpegel von 100 dB erfordert demnach einen Kapselgehörschutz mit einem SNR von etwa 30 dB oder Ohrstöpsel mit SNR: 35 dB.
Im SETON Online-Shop finden Sie Ohrstöpsel, Gehörschutzbügel und Kapselgehörschützer mit Dämmwerten bis zu 35 dB. Passend dazu erhalten Sie Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ sowie weitere Aufkleber und Schilder zum Gehörschutz.
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