Die Kennzeichnung nach GHS/CLP besteht nicht nur aus einer Sammlung von Gefahrstoffsymbolen. Neben den neuen Piktogrammen gehören auch eine ganze Reihe weiterer Bestandteile zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäß GHS/CLP.
Chemikalienkennzeichnung muss eine Reihe von Informationen wiedergeben, die für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen nötig sind. So müssen Etiketten abhängig von der jeweiligen Einstufung des Stoffes bzw. Gemisches Hinweise dazu geben, welche Risiken verursacht und wie sicherheitsgemäß mit der Substanz umzugehen ist. Sie finden alle relevanten Daten, um Ihr Etikett vorschriftsmäßig zu gestalten, im Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten.
Chemikalienetiketten müssen folgende Bestandteile umfassen, die durch die Klassifizierung nach GHS/CLP vorgegeben sind:
1. Stoffbezeichnung und Kennung: Als erstes muss die Stoff- oder Gemischbezeichnung angegeben werden. Darunter sollte sich die Ident-Nr. oder CAS Nummer sowie bei Transport und externen Gebrauch die UN Nummer befinden. Bei Gemischen (anders als bei Reinstoffen) sollten zudem die Stoffanteile mit prozentualem Wert angegeben werden.
2. Gefahrenpiktogramme: Entsprechend der Einstufung der Substanz umfasst die Chemikalienkennzeichnung bis zu vier Gefahrenpiktogramme.
3. Signalwort: Die Signalworte dienen dazu einen groben Hinweis zur Schwere des potenziellen Risikos zu geben. Dazu wird ein dreistufiges System verwendet: Kein Signalwort, Signalwort „Achtung“ und Signalwort „Gefahr“. Es werden niemals beide Signalwörter zusammen verwendet.
4. Gefahrenhinweise-H-Sätze: Die sogenannten H-Sätze (für „hazard“, engl. Gefahr) geben Hinweise darüber, welche Gefahren von dem Gefahrstoff ausgehen. Die von der EU ergänzten EUH-Sätze müssen dabei unterhalb der anderen H-Sätze auf Etiketten stehen.
5. Sicherheitshinweise-P-Sätze: Die P-Sätze (für „precautionary“, engl. Vorsorge) geben Sicherheitshinweise, wie mit dem Stoff umgegangen werden soll. Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass in der Regel nicht mehr als 6 Sätze vergeben werden. Kombinierte P-Sätze, wie zum Beispiel P301 + P330 + P331 sind hierbei als ein P-Satz zu werten.
6. Inverkehrbringer und Gebindegröße: Sofern die Verwendung extern (außerhalb der eigenen Firma) geschieht, ist die Angabe der Gebindegröße und die Nennung der Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Herstellers oder EU-Importeurs, der den Stoff in Verkehr bringt, erforderlich.
Aufgrund der umfangreichen Gestaltungsanforderungen und der Vielzahl an möglichen Stoffen bzw. Stoffgemischen empfiehlt sich der Einsatz individueller Chemikalienetiketten. Um Kunden die Angabe der unterschiedlichen Elemente zu erleichtern, stellt SETON einen Online-Konfigurator zur Verfügung. Hiermit lassen sich in wenigen Schritten die Bestandteile eines GHS-Etiketts individuell zusammenstellen und direkt am Bildschirm darstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Vorschriften, Vorgaben gelten für Tankbeschriftungen in Chemieanlagen. Innerbetriebliche Tanke sowie Tankläger.
Wie groß müssen die Etiketten sein in Abhängigkeit der Entfernung wegen der Lesbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Briones-Kriest
Vorgaben zur Kennzeichnung bei Gefahrstoffen lassen sich der TRGS 201 entnehmen. Dort sind unter 4.5 Angaben zur Kennzeichnung von ortsfesten Lagerungsstätten gemacht. Allerdings sollten sich wesentliche Merkmale der Kennzeichnung aus einer Gefährdungsbeurteilung ergeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Größe bietet Tabelle 3 der ASR A1.3, die sich allerdings auf allgemeine Sicherheitszeichen bezieht und für die Gefahrstoffkennzeichnung und ihre Begebenheiten angepasst werden müsste.
Ist es statthaft auf einer Produktflasche ein GHS Etikett für Europa, USA und China aufzubringen, so dass ich die Ware in alle 3 Regionen verkaufen kann ohne umzuetikettieren?
Das GHS-System ist von den einzelnen Ländern in die lokale Gesetzgebung übernommen worden.Daher kann es für bestimmte Stoffe spezielle oder unterschiedliche Inhaltsanforderungen geben. Zum Beispiel fordert die chinesische Norm GB 15258-2009 nicht nur die Kennzeichnung der wichtigen Aspekte des Produkts, sondern auch die Angabe einer 24-Stunden-Notrufnummer im Inland.