Richtiges Kennzeichen, falsche Größe – wie groß ist groß genug?
Wenn es um die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben geht, so denken die meisten zuerst an die Symbolik, die Form und Farbe der Schilder und die Umstellung der alten Norm auf die neue Norm EN ISO 7010.
Um die größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist jedoch nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ausschlaggebend, sondern auch die Erkennbarkeit und somit die Größe des Schildes. Dabei sind auch die Erkennungsweiten der Sicherheitsschilder gesetzlich in der ASR A1.3 vorgeschrieben. Doch was heißt eigentlich „Erkennungsweite“?
Die ASR A1.3 sagt:
„Erkennungsweite ist der größtmögliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und bezüglich Form und Farbe erkennbar ist.“
Das bedeutet, dass die Größe des Schildes so gewählt werden muss, dass dieses am Anbringungsort von den Mitarbeitern oder auch betriebsfremden Personen jederzeit deutlich lesbar und verständlich ist.
Eine weiterführende Erklärung findet sich auch in der ASR A1.3, 5.1 (6):
„Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe – fest oder beweglich – anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen müssen sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Winkelschilder).“
Es genügt also nicht nur, die richtigen Schilder anzubringen; sie müssen auch erkennbar sein und das gegebenenfalls – im Fall von Rettungs- und Fluchtwegschildern – unter erschwerten Umständen wie starker Rauchentwicklung.
In großflächigen Räumen wie Produktionsstätten und unübersichtlichen Hallen sowie langen Fluren sollten z. B. die Notausgangsschilder und Rettungszeichen deutlich größer als die Mindestgröße gewählt werden, so dass sie auch im Notfall noch gut sichtbar sind.
Im Folgenden haben wir für Sie die in der ASR A1.3 vorgeschriebenen Mindestgrößen in Abhängigkeit der Erkennungsweite grafisch dargestellt:
Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Größen:
Größenrechner für die Gebotszeichen
Größenrechner für die Verbotszeichen
Größenrechner für die Warnzeichen
Größenrechner für die Rettungszeichen
Größenrechner für die Fluchtwegzeichen
Größenrechner für die Brandschutzzeichen
Es gilt: Im Zweifelsfall immer eine Größe größer wählen.
Wir bieten Ihnen standardmäßig alle Sicherheitskennzeichen – auch als Wunschkennzeichen – in Größen bis 600 mm an, Brandschutz- und Rettungskennzeichen sogar in einer Größe bis 400 mm Seitenlänge.
Für sehr kurze Abstände wie z. B. bei Maschinen- oder Produktkennzeichnung eignen sich besonders Minipiktogramme.
Alle Grafiken sowie eine Gesamtübersicht und eine Checkliste zur EN ISO 7010 Umstellung finden Sie auch in auch in unserem Leitfaden „Sicherheitskennzeichnung”, der für Sie kostenlos zum Download bereit steht.
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