Prüfungsvorschriften sind eines der zentralen Anliegen der Unfallverhütungsvorschriften. Aber nicht nur die DGUV Vorschriften, sondern auch Information, Grundsätze und Regeln enthalten wichtige Angaben zu Prüfungen. Allerdings muss sich die Vielzahl der Prüfvorschriften auch bei der Dokumentation der Prüfungen darstellen lassen.
Zu den Pflichten bei einer Prüfung von Arbeitsmitteln gehört die Dokumentation der Prüfung. Eines der weitverbreitetsten Hilfsmittel hierfür sind Prüfplaketten. Um Transparenz bei der Erfüllung von Prüfpflichten zu schaffen, wird auf den Prüfplaketten auf die entsprechende Prüfpflicht verwiesen. Prüfungen von Arbeitsmitteln, die durch die DGUV geregelt werden, sind aber in vielen unterschiedlichen Regelwerken festgehalten. Dadurch ergibt sich der Bedarf nach unterschiedlichen Motiven für Prüfplaketten.
Regeln, Informationen, Grundsätze und Vorschriften
Bereits vor der Umstellung der Unfallverhütungsvorschriften auf das DGUV Regelwerk entstand eine Unterteilung des Regelwerks in vier unterschiedliche Bereiche. Diese Differenzierung resultiert aus dem Anliegen der Unfallverhütungsvorschriften: Als autonomes Recht der Unfallversicherer dient es dazu, Unfälle zu vermeiden und so zugleich auch Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das Regelwerk der Unfallversicherung muss klären, welche Risiken unvermeidlich sind und wer für grobe Sicherheitsmängel oder andere Verfehlung haftbar ist. Ein solches Rechtssystem kann aber nicht auf jeden Fall möglicher Unfallrisiken vollständig eingehen. Um trotzdem so viel wie nötig so konkret wie möglich zu regeln, hat sich ein abgestuftes Regelwerks entwickelt, dessen unterschiedliche Bestandteile sich hinsichtlich der Allgemeinheit der Angaben unterscheiden.
Am allgemeinsten sind die DGUV Vorschriften. Diese sollen möglichst alle Bereiche der Unfallverhütung im Allgemeinen regeln. Die konkretere Ausgestaltung, was genau Arbeitgeber und Beschäftigte tun sollen, wird durch die weiteren Bereiche des Regelwerks beschrieben. So enthalten die DGUV Regeln Empfehlungen und Regeln wie genau die Schutzziele der DGUV Vorschriften umgesetzt werden können. Analog finden sich in den DGUV Grundsätzen konkretere Angaben zur Ausgestaltung von Zielen und Grundsätzen, die die Vorschriften beschreiben. Diese drei Bereiche werden wiederum durch die DGUV Informationen ergänzt, die vertiefende Hinweise und Empfehlungen für Vorgaben des übrigen Regelwerks geben.
Dokumentation von Prüfpflichten
Prüfpflichten und –vorschriften für Arbeitsmittel, die einen wesentlichen Teil des DGUV Regelwerks ausmachen, lassen sich daher in allen vier Bereichen finden. Insbesondere bei der Dokumentation der Prüfungen kann man so mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften und Empfehlungen konfrontiert werden. Erfolgte Prüfungen sollen aber in ihrer Dokumentation die Prüfgrundlage deutlich zu erkennen geben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit auch bei der Dokumentation von Prüfungen mit Prüfplaketten, die Vielzahl unterschiedlicher Prüfvorschriften darzustellen.
Da dies kaum mit standardisierten Designs zu bewerkstelligen ist, kommen hier insbesondere individuelle Plaketten zum Einsatz. Mit dem Design „Geprüft nach DGUV ?“ geht SETON einen Mittelweg zwischen standardisierten und individuellen Prüfplaketten. So kann bspw. mithilfe der Transferliste der DGUV die genaue Prüfvorschrift für ein Arbeitsmittel bestimmt werden und die Plakette leicht für eine Prüfung nach dieser Prüfpflicht angepasst werden. Damit lassen sich Prüfungen nach den unterschiedlichsten Prüfvorschriften des DGUV-Regelwerks dokumentieren, ohne eigene Motive entwerfen zu müssen oder auf das bewährte Design zu verzichten.
» SETON DGUV-Prüfplakette „Geprüft nach DGUV ?“
» Transferliste der Unfallverhütungsvorschrift
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