Vor zwei Jahren wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger geändert. Grund dafür ist der Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen. Damit geht eine Neuerung auch in der Nummerierung und in dem Namen einzelner Prüfvorschriften einher.
Im Mai 2014 wurde das gesamte Unfallverhütungsregelwerk umbenannt, das bis dato unter der Bezeichnung „Berufsgenossenschaftlich“ lief. Nunmehr laufen diese Regelwerke unter dem Namen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Einteilung innerhalb des Regelwerks gliedert sich in vier Bereiche: Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze. Viele betreffen die Sicherheit von Arbeitsmitteln, weswegen diese Änderung auch großen Einfluss auf die Sicherheitsprüfung hat. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehem. BGV A3).
In den vergangenen 24 Monaten hat SETON ein umfangreiches Sortiment an DGUV-Prüfplaketten aufgebaut. Für viele Prüfpflichten, die sich aus dem DGUV Regelwerk ergeben, finden Sie bei uns die passende Plakette. Das beinhaltet diejenigen, die auf bestimmte Prüfvorschriften verweisen, wie etwa die DGUV Vorschrift 3 oder auch individuell gestaltete Prüfplaketten im Wunschdesign:
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