Raucherzone

Umfassende Rauchverbote sind weiterhin Gegenstand kontroverser Debatten. Besonders die föderalen Unterschiede geben immer wieder Anlass für erneute Anläufe, den Nichtraucherschutz einheitlich zu regeln. Auch in der Frage des Rauchverbots am Arbeitsplatz bleibt dies ein Thema, denn neben der Sicherheit vor Brand- und Explosionsgefahren und Einhaltung von Pausenzeiten liegt auch der Schutz vor Passivrauch in der Verantwortung des Arbeitgebers.

 

In der Praxis gibt es Maßnahmen, wie Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommen können. Diese beinhalten drei wesentliche Elemente:

  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die für alle annehmbare Regeln zum Schutz vor Passivrauch festlegt
  • Schaffung einer betrieblichen Infrastruktur bspw. durch die Einrichtung von Raucherzonen oder Raucherräumen mit entsprechender Ausstattung und Kennzeichnung
  • Aufklärung zu den Gefahren des Rauchens, etwa durch die Bereitstellung von Informationsmaterial oder Schulungen

Allerdings muss dabei immer die konkrete Rechtslage beachtet werden. Dies gilt auch für eine von allen akzeptierte Betriebsvereinbarung.

» OSHA-Informationen zum Thema mit Muster-Betriebsanweisung

» SETON Produkte zum Nichtraucherschutz