Rund 46 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Frauen. Nicht immer schlägt sich diese Zahl auch in der Struktur des Arbeitsschutzes nieder. Die EU-OSHA bietet eine Übersichtsseite mit Informationen zum Arbeitsschutz für Frauen.
Im deutschsprachigen Raum beträgt der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern nahezu die Hälfte. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Arbeitssituation von Männern und Frauen angeglichen hätte. Sowohl in Führungspositionen wie auch in technischen Berufen sind Frauen unterrepräsentiert. Umgekehrt stellen sie in Dienstleistungs- und besonders Pflegeberufen eine deutliche Mehrheit. Hinzu kommt, dass die Erwerbssituation von Frauen auch durch geschlechterspezifische Unterschiede geprägt wird. Neben biologischen Unterschieden, die im Arbeitsschutz berücksichtigt werden müssen, etwa zum Mutterschutz oder zur Gestaltung von Persönlicher Schutzausrüstung, beinhaltet das auch die Rolle von Frauen am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft.
So ist der Anteil der Frauen deutlich höher, die in Teilzeit arbeiten, und sie sind oftmals in bestimmten Berufen tätig, die irrtümlich als einfacher betrachtet werden. Auch erledigen überwiegend Frauen außerbetriebliche Arbeiten in der Freizeit, im Haushalt oder der Kinderbetreuung etwa. All diese Unterschiede wirken sich auf die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz aus und können in einem Umfeld, das sich an den Anforderungen männlicher Mitarbeiter orientiert, leicht untergehen.
Daher sollten Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass auch die Arbeitssituation von Frauen bei der Ausgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes berücksichtigt wird. Um Unternehmen bei diesem „Gender Mainstreaming“ zu unterstützen, hat sich die EU-OSHA in einer Themenübersicht und Informationen dem Thema Arbeitsschutz von Frauen gewidmet. Das Informationsangebot der EU-OSHA umfasst auch zwei Factsheets, die sich mit Geschlechterfragen im Arbeitsschutz beschäftigen.
» Themenseite der EU-OSHA „Frauen und Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“
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