Unternehmer sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Dies bedeutet, durch geeignete Maßnahmen Arbeitsunfälle und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz abzuwenden. Eine wichtige Maßnahme ist die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Um einen flächendeckenden Einsatz von PSA zu fördern, subventionieren die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und die Verwaltungs-Baugenossenschaft (VBG) die Anschaffungen mit bis zu 50 Prozent. Was Sie tun müssen, um solch eine Förderung zu erhalten, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag.

Die Genossenschaften BG BAU und VBG möchten bestimmte Maßnahmen subventionieren, um dafür zu sorgen, dass alle, auch kleine Unternehmen, Unfallverhütungsmaßnahmen konsequent umsetzen. Denn Ausfallzeiten kommen nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Unfallversicherungen teuer zu stehen. Maßnahmen, die bezuschusst werden, strecken sich von Schutzausrüstung über Geräte, medizinische Vorsorge und bestimmte Fördermaßnahmen wie Kurse, Fortbildungen und Ähnliches.

Mitglieder der BG BAU erhalten auf ausgewählte Maßnahmen bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten zurück. Je nach dem Beitrag, den das Unternehmen zahlt, richtet sich die Fördersumme, die pro Kalenderjahr erhalten werden kann. Aus dem Katalog für förderwürdige Maßnahmen, der auf der Webseite der BG BAU für Sie bereitsteht, haben wir zwei Beispiele von Arbeitsschutzprämien für Sie herausgesucht.

Bezuschusst werden z. B. Sonnenbrillen, die der DIN EN 172 sowie der DIN EN 166 entsprechen. Die BG BAU subventioniert ebenso Industrie-Schutzhelme. Diese müssen nach der DIN EN 397 zertifiziert und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen ausgestattet sein. Wichtig ist, dass der Antrag zur Subventionierung im selben Jahr gestellt wird, in dem auch die Maßnahme angeschafft wird. Die genauen Voraussetzungen, die Sie als Unternehmen erfüllen müssen, um eine solche Subventionierung zu erhalten, können auf der Webseite der BG BAU nachgelesen werden.

Neben der BG BAU bietet die VBG ebenso ein Prämienverfahren an. Die Zuschüsse liegen bei maximal 40 Prozent der Anschaffungskosten. Auch hier ist die Voraussetzung, dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind und dass Sie einer Branche angehören, deren Unfall-Quote und durchschnittliche Unfalllasten mindestens 50 Prozent über dem VBG-Durchschnitt liegen. Aktuell können unter anderem folgende Branchen vom Prämienverfahren profitieren: Sicherheitsunternehmen, Zeitarbeit, Glas-Industrie, Grob- und Feinkeramik, Bahnen, Bahndienstleistungen und Kraftfahrbetriebe.

Für jede Branche liegt dabei ein eigener Prämienkatalog vor. Sicherheitsunternehmen können von einer Subventionierung knöchelhoher Sicherheitsschuhe, die der DIN EN 20345 entsprechen, Gebrauch machen. Mit dieser Maßnahme soll das Ausrutschen und Umknicken vermieden werden. Der Zuschuss liegt bei 40 Prozent der Investitionskosten. Generell ist zu sagen, dass im Jahr nur eine Prämie ausgezahlt wird. Diese kann sich aus einer oder mehreren Investitionsmaßnahmen zusammensetzen. Die Prämienzahlung liegt in der Regel bei 20 bzw. 40 Prozent der Investitionskosten.

Die Höchstprämie liegt bei 10.000 Euro. Dies sollten Sie beachten: Die Frist für das Prämienjahr 2016 endet am 11. Februar 2017 – bis dahin müssen die Prämienanträge mit allen Belegen eingereicht werden! Tipp: Anweisungen zum Tragen von Schutzausrüstung kennzeichnen Sie durch entsprechende Gebotsschilder. Bei SETON erhalten Sie normgerechte Gebotsschilder sowie individuelle Sicherheitskennzeichnung mit Wunschsymbol und -text. Sind Sie in Ihrem Unternehmen für PSA zuständig? Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und erhalten Sie praktische Tipps!