Warnwestenpflicht-EuropaVom 01. Juli 2014 an ist das Mitführen von Warnwesten in allen Kraftfahrzeugen deutschlandweit Pflicht. Damit passt sich Deutschland an eine Vorschriftspraxis an, die in vielen europäischen Ländern bereits gang und gäbe ist.

 

Ein wesentlicher Unterschied zu den in anderen europäischen Ländern gültigen Regelungen besteht insofern, als dass in Deutschland nur das Mitführen der Warnwesten in Kraftfahrzeugen Pflicht ist. In vielen anderen Ländern besteht hingegen in erster Linie eine Pflicht eine Signalweste zu tragen (Tragepflicht), wenn man außerorts das Fahrzeug verlässt. Ob im Rahmen von Dienstreisen oder in der Urlaubsreisezeit – wer in Europa unterwegs ist, sollte die vor Ort gültigen Regelungen zur Warnwestenpflicht berücksichtigen.

Warnwestenpflicht

 

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zur Warnwestenpflicht innerhalb Europas:

 

Mitführ-
pflicht
Tragepflicht
außerorts 12
betrifft auch
andere Verkehrs-
teilnehmer4
Alle Fahrzeug-
insassen
Farben EN 4713
Deutschland * (*)5 orange, gelb *
Schweiz6
Österreich * * orange, rot, gelb
Belgien * * gelb, orange, rot
Finnland7 * *
Frankreich * * * gelb, orange, rot *
Italien * * gelb, orange, rot *
Kroatien * * *
Luxemburg * * gelb, orange, rot *
Norwegen8 * * gelb, orange, rot *
Portugal9 * * *
Rumänien * *
Serbien * *
Slowakei10 * * * gelb, orange *
Slowenien * gelb, orange, rot *
Spanien * gelb, orange, rot *
Tschechien * * * gelb, orange *
Ungarn * * * gelb

Stand: Juli 2014

 

Anmerkungen zur Mitführpflicht und Tragepflicht von Warnwesten

  1. Eine Tragepflicht ohne Mitführpflicht bedeutet, dass keine Bußgelder verhängt werden, wird keine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt. Bußgelder werden nur verhängt, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs außerorts keine Warnweste getragen wird. Selbstverständlich setzt das aber voraus, dass man vorher eine mitgeführt hat.
  2. Ebenso bedeutet eine Tragepflicht, dass für so viele Personen Warnwesten mitgeführt werden sollten, wie das Auto außerorts verlassen könnten. Auch wenn keine explizite Vorschrift dazu besteht, kann es immer wieder zu Fällen kommen, in denen alle Insassen das Fahrzeug verlassen müssen. In einem solchen Fall muss auch jede Person eine Warnweste zur Verfügung haben.
  3. In allen oben genannten Fällen erfüllen Warnwesten nach EN 471 die Vorgaben. Einzelne Länder schreiben allerdings nicht explizit vor, dass nur Warnwesten nach EN 471 zulässig sind.
  4. In einzelnen Ländern gilt die Warnwestenpflicht auch für Motorradfahrer, Trikes, Fußgänger oder Radfahrer, die sich außerhalb geschlossener Siedlungen aufhalten. Informieren Sie sich bei einer Reise, bei der Sie möglicherweise mit solchen Verkehrsmitteln unterwegs sind, ob auch dann eine Warnwestenpflicht besteht.
  5. In Deutschland besteht eine Verpflichtung in gewerblich genutzten Fahrzeugen so viele Warnwesten mitzuführen, wie Personen mitfahren.
  6. In der Schweiz besteht keine entsprechende Pflicht
  7. In Finnland besteht eine Pflicht zum Tragen reflektierender Kleidung außerorts bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen für alle Verkehrsteilnehmer.
  8. Die Vorschrift betrifft nur in Norwegen zugelassene Fahrzeuge.
  9. Die Vorschrift betrifft nur in Portugal zugelassene Fahrzeuge.
  10. In der Slowakei besteht die Pflicht, die Warnweste in der Fahrzeugkabine mitzuführen.