Größe Verkehrszeichen

Größe Verkehrszeichen

Je nach Situation müssen Verkehrsschilder schon von Weitem sichtbar sein. Was aber die Situation ausmacht, ist im Allgemeinen die zulässige Geschwindigkeit, die auf der Straße gefahren werden darf. Wie gut Verkehrszeichen sichtbar sind, hängt von ihren Reflexionseigenschaften und ihrer Größe ab.

Die Anforderungen an Verkehrsschilder auf Autobahnen, innerorts oder auf einem Betriebsparkplatz können sehr unterschiedlich sein. Auch wenn im Wesentlichen die gleichen Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, müssen die Schilder z.T. völlig andere Eigenschaften erfüllen. So müssen Verkehrsschilder, die den Verkehr auf einer Autobahn regeln, auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten noch frühzeitig zu sehen sein. Sichtbarkeit ist aber untrennbar mit der Größe des Schildes verbunden. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Größenbereiche für Verkehrsschilder festgelegt. Schilder, die in bestimmten Verkehrsbereichen zum Einsatz kommen, müssen sich an diesen Größenbereichen orientieren.

Maßgeblich für die Größe des Schildes ist die zulässige Geschwindigkeit auf dem Verkehrsweg, auf dem sie eingesetzt werden:

Form Verkehrszeichen Format Größe Bereich
Dreieckig Gefahrenzeichen Größe 3 Seitenlänge 1.260 mm ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
Dreieckig Gefahrenzeichen Größe 2 Seitenlänge 900 mm 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen)
Dreieckig Gefahrenzeichen Größe 1 Seitenlänge 630 mm bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)
Rund Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen Größe 3 Ø 750 mm ab 80 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
Rund Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen Größe 2 Ø 600 mm 20 – 80 km/h (Innerorts und Landstraßen)
Rund Verbots-, Gebots- oder Beschränkungszeichen Größe 1 Ø 420 mm bis 20 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)
Achteckig Stop-Schild Übergröße Ø 1050 mm Landstraßen
Achteckig Stop-Schild Standardgröße Ø 900 mm
Quadratisch Bspw. Hauptstraße Größe 3 Seitenlänge 840 mm ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
Quadratisch Bspw. Hauptstraße Größe 2 Seitenlänge 600 mm 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen)
Quadratisch Sonderhinweise Größe 1 Seitenlänge 420 mm bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)
Rechteckig Sonderhinweise Größe 3 H x B 1.260 x 840 mm ab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
Rechteckig Sonderhinweise Größe 2 H x B 900 x 600 mm 50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen)
Rechteckig Bspw. Hauptstraße Größe 1 H x B 630 x 420 mm bis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)

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