Die Verhütung von Bränden und das Verhalten im Brandfall wird durch die Brandschutzordnung geregelt. Nach der Meldung des Brandes hat die Aufforderung „In Sicherheit bringen“ oberste Priorität für die Mitarbeiter. Im Rahmen der Brandschutzunterweisung wird allen Beschäftigten erläutert, wie sie das Gebäude verlassen und den Sammelpunktes aufsuchen.