GHS/CLP-Kennzeichnung seit einem Jahr endgültig Pflicht – gratis Infoblatt herunterladen

Am 01. Juni 2015 endete die letzte Übergangsphase für GHS. Seitdem müssen auch Gemische mit GHS gekennzeichnet werden. Nur noch Restbestände durften bis zum 01.06.2017 mit der alten Gefahrstoffkennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Mit einem kostenlosen Infoblatt gibt SETON eine Übersicht über die Kennzeichnung nach GHS und die wichtigsten Änderungen. Bereits seit 2010 gilt GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Reinstoffen. Zwischenzeitlich durfte bei Gemischen noch bis 2015 auch die alte Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist endete auch diese Möglichkeit. Um Anwendern eine Hilfestellung zu geben, welche Anforderungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sie erfüllen müssen, hat SETON die wichtigsten Fakten in einem GHS-Infoblatt zusammengetragen.