Zum Januar 2011 ist eine weitere Änderung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft getreten. Die ADR 2011 sieht deutliche Veränderungen bei Transporten mit geringen Gefahrgutmengen vor. Diese wurden bisher vorrangig durch das nationale Verkehrsrecht geregelt. In der neuen Version sind nun viele der bisher nicht erfassten Kleinmengen [...]