Arbeitsunfälle im Lager sind in Deutschland keine Seltenheit: Laut der unlängst veröffentlichen DGUV-Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2015“ stellen sie mit rund 38 % den mit Abstand häufigsten Unfallort im innerbetrieblichen Transport dar. Hinter dieser Zahl stehen über 84.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, von denen sich über die Hälfte bei der Einlagerungen von Waren oder Rohstoffen zugetragen haben. Durch eine unsachgemäße oder unvorsichtige Bedienung der Flurförderzeuge können minimale Beschädigungen an Regalträgern oder -säulen bereits gravierende Folgen für die Statik der Regalsysteme nach sich ziehen.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber zusammen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diese Gefahr bereits vor Jahren erkannt und in der DIN EN 15635 / DGUV 108-007 den Unternehmen strenge Richtlinien auferlegt, ihre Regale regelmäßig zu inspizieren. Wir klären die wichtigsten Fragen, worauf Sie bei der Regalprüfung nach der DIN EN 15635 / DGUV 108-007 achten müssen:

Wer ist für eine ordnungsgemäße Lagerregalprüfung nach Vorgaben der DGUV verantwortlich?

Für die Sicherheit und die regelmäßige Regalprüfung und Regalwartung ist prinzipiell immer der Arbeitgeber zuständig, der auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung die konkreten Vorgaben über die durchzuführende Prüfungsdurchführung festlegt und somit den Anforderungen der DIN EN 15635 sowie der DGUV 108-007 Rechnung trägt.

Wie unterscheiden sich Fachlast und Feldlast voneinander?

Regalinspektion ist Expertensache

Regalinspektion ist Expertensache

Oberstes Gebot der Regalsicherheit und Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist die präventive Unfallverhütung im Lager, welche eine Einhaltung der regalspezifischen Fach- und Feldlast beinhaltet. Die Fachlast ist definiert als die maximale Belastungskapazität eines Regalbodens; die Feldlast ergibt sich aus der Summe der übereinaderliegenden Fachlasten, für die die Regalkonstruktion ausgelegt ist. Nur bei Einhaltung beider Grenzwerte kann ein Lagerregal überhaupt als sicher eingestuft werden.


Wie kann ich die Regalinspektion gem. den DGUV-Richtlinien dokumentieren?

Dokumentation in Perfektion

Dokumentation in Perfektion

Sowohl die Kapazitäten der Fachlasten, als auch der Feldlasten sind dabei direkt am Lagerregal zu dokumentieren. Hierfür gibt es spezielle Regalschilder für die Regalinspektion, die eine ordnungsmäßige Regalkennzeichnung gewährleisten. Diese Belastungsschilder können zusätzlich noch mit individuellen Piktogrammen versehen werden, die weitere Sicherheitsmaßnahmen beinhalten. Ein Freifeld zur Anbringung der Prüfplakette des nächsten Prüftermins rundet die optimale Dokumentation ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sichtinspektion und einer Experteninspektion?

„Alle Regale sind systematisch und regelmäßig zu inspizieren“ lautet die Kernaussage der DIN EN
15635, wobei explizit zwischen einer wöchentlichen Sichtinspektion durch eine fachkundige/unterwiesene Person (z. B. einem Lagermitarbeiter) und einer jährlichen Experteninspektion durch einen geprüften Sachverständigen (z. B. Sicherheitsbeauftragter) zu unterscheiden ist. Schwerpunkte beider Untersuchungen sind folgende Aspekte:

  • Wurden die Lagersysteme fachgerecht aufgebaut?
  • Sind Schäden an der Konstruktion vorhanden?
  • Sind Schäden durch die Einlagerung entstanden?
  • Wie ist der allgemeine Zustand der Regale?

Die meisten dieser Prüfpunkte können durch eine Sichtprüfung kontrolliert werden. Für die Prüfung der Überlastung und der Schäden an Bauteilen gibt die EN 15635 aber darüber hinaus eine Orientierung. So dürfen sich Regalböden bei voller Belastung nur maximal 1/200 der Breite durchbiegen, d.h. ein 2 m breiter Regalboden, der voll belastet ist, darf sich maximal 1 cm durchbiegen.

Unabhängig von der regelmäßigen Regalinspektion sind offensichtliche Schäden an Regalen durch die Beschäftigten unmittelbar zu melden und in einem Schadenkontrollverfahren zu beheben. Zusätzlich gilt die Pflicht, die Regalsysteme regelmäßig von befähigten Personen kontrollieren zu lassen. Als befähigte Personen werden dabei durch Berufspraxis oder Berufsausbildung geschulte Experten verstanden, die keiner Weisung unterliegen. Diese sollen in einem Turnus von 12 Monaten Regale überprüfen.

Was sind Beschädigungskategorien und welche Abstufungen gibt es?

Wichtig ist die umfassende Dokumentation und Einstufung von Schäden in Beschädigungskategorien, damit eventuell drohende Gefahren oder bereits entstandene Schäden auch für alle Mitarbeiter ersichtlich sind. Dies geschieht nach folgendem dreistufigem Farbschema:

  • Grün: Kleine Beschädigung → Geringe Gefahr, lediglich eine Überwachung erforderlich.
  • Orange: Große Beschädigung → Ernsthafte Gefahr, baldmöglichste Behebung erforderlich.
  • Rot: Schwere Beschädigung → Sehr hohe Gefahr, sofortige Entlastung und Sperrung erforderlich.

Wie kann die Einhaltung der Regalprüfungsintervalle nachgewiesen werden?

Prüfplaketten dokumentieren zuverlässig Prüfintervalle

Prüfplaketten dokumentieren zuverlässig Prüfintervalle

Wird bei einem Lagerregal keine der drei Beschädigungskategorien festgestellt, so hat es die Regalprüfung nach DIN EN 15635 bestanden und darf auch weiterhin bis zur vorgegebenen Belastungskapazität genutzt werden. Als Nachweis für die bestandene jährliche Experteninspektion sollte dies auf dem Regalschild durch die Anbringung einer Prüfplakette für Regal-Prüfungen dokumentiert werden. Damit erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht gegenüber dem Gesetzgeber und schafft seinem Mitarbeitern gegenüber Vertrauen, dass eine optimale Arbeitssicherheit gewährleistet ist.

 

Unabhängig von der Regalinspektion leisten weitere Sicherungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Regalsicherheit. Dies umfasst die Absicherung mit Hilfe von Kantenschutz, Rammschutz, Warnbändern sowie durch Sicherheitskennzeichnung. Gepaart mit einem ausgeklügelten System zur Lagerkennzeichnung entstehen so die Eckpfeiler eines sicheren und gut organisierten Lagers.

Für alle diese Anwendungen bietet SETON die passende Kennzeichnung.

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