reflektierende Verkehrsschilder

reflektierende Verkehrsschilder

Verkehrszeichen müssen jederzeit so gut sichtbar sein, dass sie ihren Sinn im Straßenverkehr erfüllen können: Verkehrsteilnehmer auf Gefahren, Gebote, Verbote oder auch Verkehrswege hinzuweisen. Dazu ist es notwendig, dass sie den jeweiligen und zum Teil völlig verschiedenen Verkehrssituationen angepasst sind. Das kann einerseits die Größe der Schilder, auf denen sie angebracht sind, bedeuten, andererseits aber auch die Anpassung an Sichtverhältnisse. Selbstverständlich müssen Verkehrszeichen auch nachts sowie bei trüben oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen sein.

Im Allgemeinen gilt, dass Verkehrszeichen für solche Fälle über eine Form der Beleuchtung verfügen müssen, ausgenommen diejenigen, mit denen ruhender Verkehr geregelt wird. Diese Forderung nach einer Beleuchtung kann entweder über eine aktive Beleuchtung durch entsprechende Lichtquellen oder über eine passive Beleuchtung durch Reflexionseigenschaften erfüllt werden. Im Normalfall kommt letzteres zur Anwendung. Die meisten Verkehrsschilder verfügen über eine reflektierende Oberfläche, die eine Beleuchtung durch Fahrzeuge so reflektiert, dass eine gute Sichtbarkeit der Schilder auch bei schlechten Sichtverhältnissen gewährleistet bleibt. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Schilder ist die europäische Norm EN 12899-1, die sämtliche baulichen Grundlagen für ortsfeste Schilder festlegt.

In Kombination mit Normen, die Reflexionseigenschaften festlegen, ergeben sich daraus zwei mal drei Kategorien, die angeben, wie stark Oberflächen reflektieren und wie die Schilder aufgebaut sind. Drei Kategorien regeln das Maß an Reflexionsfähigkeit abhängig von der Bestrahlung durch Lichtquellen. Dabei wird angegeben, wie groß die Lichtstärke (Candela (cd)) auf einer Fläche (m²) je Beleuchtungsstärke (Lux (lx)) ist. Die drei Kategorien unterscheiden daher die Reflexionseigenschaft der Oberfläche in

• RA1 – Mindestrückstrahlwert von 80 cd/lx pro m²
• RA2 – Mindestrückstrahlwert von 180 cd/lx pro m²
• RA 3A/3B – Mindestrückstrahlwert von 300 cd/lx pro m²

Hinzu kommen die drei Kategorien, die den Aufbau der reflektierenden Oberfläche wiedergeben. Dabei wird zwischen eingebundenen Mikroglasperlen (Aufbau A), eingekapselten Mikroglasperlen (Aufbau B) und Mikroprismen (Aufbau C) unterschieden.

Daraus ergibt sich bspw. für eine Oberfläche aus eingekapselten Mikroglasperlen, die einen Rückstrahlwert von mindestens 180 cd/lx pro m² hat, dass sie die Kategorie RA2/B erfüllt. Üblicherweise kommen für Verkehrsschilder nur die Rückstrahlklassen RA1 und RA2 zur Anwendung. Oftmals findet man bei der Angabe der Rückstrahlwerte den Verweis auf Typen. Diese Klassifikation entspringt den Kategorien der Vorgängernormen, lassen sich aber leicht in entsprechende neue Kategorien übersetzen. So entspricht Typ 1 Oberflächen der Kategorie RA1/A, Typ 2 der Kategorie RA2/B und Typ 3 der Kategorie RA 3A/C, bzw. RA 3B/C.

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