Die ursprüngliche Version der ASR enthielt keine ausdrücklichen Regeln für Baustellen. Mit der Neufassung wurde der Schwierigkeit Rechnung getragen, Temperaturvorgaben für Baustellen festzulegen. Zwar lassen sich insbesondere bei Baustellen im Freien naturgemäß keine Temperaturvorgaben machen, durch die Neufassung der ASR gelten nun aber Regelungen zur Raumtemperatur für Pausen-, Aufenthalts-, Kantinen- und Sanitärräume auf Baustellen.

Dabei wurden die bisherigen Richtlinien nicht einfach auf Baustellen ausgeweitet. Die Neufassung enthält einen weiteren Punkt, der die bestehenden Vorgaben für Baustellen anpasst. Muss in Arbeitsstätten genutzten Pausen-, Aufenthalts-, Kantinen- und Sanitärräumen grundsätzlich eine Temperatur von mindestens +21 °C herrschen, so reichen auf Baustellen bereits +18 °C. Diese niedrigere Lufttemperatur ist aber nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von +21 °C während der Nutzungsdauer erreicht werden kann. Dies gilt nur, wenn diese Räume nicht gleichzeitig auch für Unterkünfte genutzt werden. Schließlich darf von diesen Werten kurzzeitig abgewichen werden. Ein kurzzeitiges Absinken der Temperatur durch das Lüften der Räume ist zulässig, sofern es von den Benutzern ausgelöst wird.

Wie dies organisatorisch bewerkstelligt wird, lässt die ASR offen. Ob hierfür feste Aufbauten mit Heizungssystem nötig sind oder mobile Heizgeräte genutzt werden, kann an den Gegebenheiten ausgerichtet werden. Bei SETON finden Sie zahlreiche Produkte für sichere Baustellen, wie z. B. Baustellenschilder, Schutzausrüstung, Absperrelemente oder Heizgeräte.

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